Hallo,
ich habe eine Frage zur EÜR.
Beispiel:
Rechnungsbetrag: 500,00 EUR BRUTTO
Inkassogebühren und Zinsen: 220,00 EUR
= 720,00 EUR Brutto <-- offener Rechnungsbetrag.
Nun mit Inkassobüro bzw. Gläubiger eine Vergleichszahlung in Höhe von 20% der Gesamtforderung verhandelt.
Neuer Zahlungsbetrag zur Erledigung = 144,00 EUR.
Frage 1:
Wie viel Vorsteuer kann hier geltend gemacht werden?
Frage 2:
Wie ist das genau zu verbuchen?
Hier ist ja die Hauptforderung mit Zinsen und Gebühren vermischt. Nach Verhandlung einer Vergleichssumme ist hier ja nicht mehr ersichtlich, was genau zur Hauptforderung gehört, was genau die Zinsen sind und was genau Gebühren sind.
Jemand eine Idee?
ich habe eine Frage zur EÜR.
Beispiel:
Rechnungsbetrag: 500,00 EUR BRUTTO
Inkassogebühren und Zinsen: 220,00 EUR
= 720,00 EUR Brutto <-- offener Rechnungsbetrag.
Nun mit Inkassobüro bzw. Gläubiger eine Vergleichszahlung in Höhe von 20% der Gesamtforderung verhandelt.
Neuer Zahlungsbetrag zur Erledigung = 144,00 EUR.
Frage 1:
Wie viel Vorsteuer kann hier geltend gemacht werden?
Frage 2:
Wie ist das genau zu verbuchen?
Hier ist ja die Hauptforderung mit Zinsen und Gebühren vermischt. Nach Verhandlung einer Vergleichssumme ist hier ja nicht mehr ersichtlich, was genau zur Hauptforderung gehört, was genau die Zinsen sind und was genau Gebühren sind.
Jemand eine Idee?