Hallo,
wie und wann behandele ich den Eigenverbrauch bei PV-Anlagen in der Gewinnermittlung und in der USt?
Fiktiv verbraucht wurde der EV ja im Jahr der Entstehung, bei 4/3 herrscht aber ja das Zufluss/Abflussprinzip und die Abrechnung mit den genauen Zahlen gibt es ja immer erst im Folgejahr? Gebe ich dann also immer den EV mit der Schlusszahlung fürs alte Jahr an oder muss ich auf die Abre. Folgejahr warten und den tatsächlich im Entstehnungsjarh verbrauchten EV für die 4/3 und USt angeben? Aber dann wäre doch das Zuflussprinzip gebrochen oder?!
wie und wann behandele ich den Eigenverbrauch bei PV-Anlagen in der Gewinnermittlung und in der USt?
Fiktiv verbraucht wurde der EV ja im Jahr der Entstehung, bei 4/3 herrscht aber ja das Zufluss/Abflussprinzip und die Abrechnung mit den genauen Zahlen gibt es ja immer erst im Folgejahr? Gebe ich dann also immer den EV mit der Schlusszahlung fürs alte Jahr an oder muss ich auf die Abre. Folgejahr warten und den tatsächlich im Entstehnungsjarh verbrauchten EV für die 4/3 und USt angeben? Aber dann wäre doch das Zuflussprinzip gebrochen oder?!