Verbuchen von Privateinlagen und Privatentnahmen wenn Privatkonto mit in der Buchhaltung geführt wird

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Verbuchen von Privateinlagen und Privatentnahmen wenn Privatkonto mit in der Buchhaltung geführt wird
Hallo Leute,  :wink1:

ich habe zu Beginn meiner Selbstständigkeit den Fehler gemacht Einnahmen und Ausgaben über mein privates Konto laufen zu lassen. Somit haben sich private und gewerbliche Transaktionen vermischt. Nach einiger Zeit habe ich dann ein Geschäftskonto eröffnet, um Privates endgültig von Gewerblichem zu trennen. Im Zuge dessen habe ich dann natürlich Geld von meinem Privatkonto auf mein Geschäftskonto überwiesen.

Aufgrund des Fehlers mit meinem privaten Konto zu starten muss ich dieses ja auch in die Buchhaltung aufnehmen. Jetzt stellt sich für mich die Frage wie ich beispielsweise die 5000 Euro, die ich bei Eröffnung auf mein Geschäftskonto überwiesen habe, verbuchen muss . Normalerweise stellt dies ja eine Privateinlage (SKR4: 1280) dar und die Transaktion taucht nur bei meinem Geschäftskonto auf. Jetzt habe ich aber zwei Transaktionen, ein mal beim Geschäftskonto und ein mal beim Privatkonto. Bei zwei Geschäftskonten würde ich das ganz normal über Geldtransit buchen, aber das hier ist ja eine Privateinlage.  :denk:
Und wie lange muss ich das Privatkonto eigentlich noch in der Buchhaltung führen, wenn ich jetzt strikt Gewerbliches über mein Geschäftskonto laufen lasse?
Falls es in diesem Sachverhalt wichtig ist: Ich mache momentan noch einfache Buchführung (EÜR) und verbuche meine Geschäftsvorfälle über den Service Buchhaltungsbutler.

Kann sein dass diese Fragen komplett selbsterklärend sind, ich steh bei der Sache jedoch irgendwie auf dem Schlauch, auch im Internet habe ich dazu nichts gefunden.

Ich bedanke mich bereits jetzt schon für Hilfe und wünsche euch noch einen schönen Tag!
Als Einzelunternehmer buchst du diese Vorgänge über Privatentnahme bzw. Privateinlage, d.h. die 5.000 € sind eine Privateinlage. Diese gehen nicht in die EÜR ein.Das Privatkonto interessiert dann nicht mehr in deiner Buchhaltung.
Die früheren Zahlungen über das Privatkonto, die nicht betrieblich waren, sind ebenfalls Privateinlagen bwz. Privatentnahmen. Damit müsste der Stand des Privatkontos 5.000 € entsprechen. Diese entnimmst du als Privatentnahme, damit das Konto in deiner Buchhaltung auf Null steht (dann kannst du es auch deaktivieren) und hast als zweite Buchung die Privateinlage auf dem Betriebskonto. Du kannst aber auch einen Geldtransit buchen, da es ja einen physischen Übertrag von einem zum anderen Konto gibt. Dann entfallen die Buchungen Privateinlage und Privatentnahme über 5.000 € und du hast nur die Buchungen über Geldtransit. Beides ist denkbar und berührt nicht deine EÜR.
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