Dreharbeiten - Einnahme steuerfrei oder steuerpflichtig?

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Dreharbeiten - Einnahme steuerfrei oder steuerpflichtig?
Hallo zusammen,

bei folgendem Sachverhalt bräuchte ich steuerrechtlichen Input:

Eine GmbH stellt zwecks Dreharbeiten einem Filmproduzenten den Firmenparkplatz für eine kurze Zeit (> eine Woche) zur Verfügung. Als Gegenleistung erhält die GmbH eine Zahlung in Höhe von 300 € vom Filmproduzenten.

Ist diese Einnahme zu versteuern?

Über ein Feedback - bestenfalls mit Hinweis auf Paragrafen - wäre ich dankbar.

VG,
auri81
Natürlich ist es mit 19% zu versteuern.
300+ 19%
Und im übrigen ist es für die Firma Umsatz und damit auch ein der Ertrragsteuer (Einkommen- oder Körperschaft- + Gewerbesteuer) unterliegender Vorfall.
[COLOR=#FF0033]- auch wenn schon älter -[/COLOR]

Eine GmbH vermietet den Firmenparkplatz für eine kurze Zeit (> eine Woche)
Als Gegenleistung erhält die GmbH eine Zahlung in Höhe von 300 €
Ist diese Einnahme zu versteuern?
Ertragsteuer
Umsatzsteuer


Umsatzsteuer:
kurzfriste Vermietung von Parkplatz
Die Parkplatzvermietung für das Abstellen von Fahrzeugen ist nach § 4 Nr. 12 Buchst, c Satz 2 UStG nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Die reine Parkplatzvermietung ist zwingend umsatzsteuerpflichtig,

§ 4 [COLOR=#FF33BB]Steuerbefreiungen[/COLOR] bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
12. c) die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken.
Satz 2:
[COLOR=#FF3333]Nicht befreit[/COLOR] sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind;

Ertragsteuer (hier Körpersachaftsteuer)
Für die GmbH ein ordentlicher Geschäftsfall, die Einnahme stellt steuerpflichtigen Ertrag dar.


Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 08.11.2022 10:53:43
PJ
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