Steuerlicher Ausgleichposten

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Steuerlicher Ausgleichposten, Systematik
Hallo,

kann mir jemand ein wenig bez. des steuerlichen Ausgleichposten helfen ?

Nach § 60 EStDV kann ich eine Steuerbilanz aufstellen bei unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerrecht.
Die Differenzen kommen in den Topf " Steuerlicher Ausgleichposten", und dieser wird in das das EK der Steuerbilanz gebucht, damit § 5 EStG , die Maßgeblichkeit zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz erfüllt ist.

Frage 1 : Der Ausgleichposten führt dazu, dass das Eigenkapital in der Steuerbilanz nach oben oder unten angepasst wird, aber dann nicht mehr dem Handelsrechtlichen EK entspricht, also findet kein "Ausgleich" statt ?
Der Ausgleichsposten führt doch nur dazu, dass seine Wertänderung über die Perioden hinweg, das handelsrechtliche Ergebnis auf das Steuerliche Ergebnis bringt.

Also geht es darum, durch den Ausgleichposten den HB Gewinn anzupassen, aber was genau wird ausgeglichen ?
Also ich kann im § 60 EStDV nichts von einem steuerlichen Ausgleichsposten sehen (siehe Anlage)

Seit 2015 gibt es die Einheitsbilanz nicht mehr, also auch keine irgend geartete Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz oder vice versa. Du musst eine eigenständige Steuerbilanz erstellen, Differenzen gehen zwingend über den Gewinn. Den steuerlichen Ausgleichsposten hast du nur, wenn eine Betriebsprüfung im Nachhinein Änderungen verlangt. Dann kannst du die Handelsbilanz in der Regel nicht mehr anpassen.
EStDV.jpg (92.3 KB) [ Download ]
Ob die Bildung eines steuerlichen Ausgleichspostens notwendig ist oder nicht, ist zumindest umstritten. Er wird zur Darstellung des steuerlichen Mehr- oder Minderkapitals, welches sich auf Grund unterschiedlicher handels- und steuerrechtlicher Wertansätze ergibt, tatsächlich vereinzelt in der Literatur gefordert. Die Begründung: Auch in der Steuerbilanz muss das sich nach den handelsrechtlichen Vorschriften ergebende Eigenkapital abgebildet werden, weil die verschiedenen Eigenkapitalanteile im HGB gesetzlich definiert und nicht für das Steuerrecht abwandelbar sind. Der steuerliche Ausgleichsposten ist als Korrekturposten zu verstehen, der in der Steuerbilanz die Differenz zwischen dem handelsrechtlichen und dem steuerrechtlichen Kapital ausgleichen soll – daher auch der Name.

Lieben Gruß
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