ich habe hier noch 2 Aufgaben zum Handelsrechtlichen Jahresabschluss, bei denen ich mir relativ unsicher bin bzw. gar nicht weiß ob es so richtig ist:
1. Frage: Rückstellungen / Wertaufhellung
Seit dem Jahre 1999 wurde von einer Konkurrenzfirma ein Prozess wegen Patentverletzungen gegen die betrachtete Freiburger Maschinenbau AG geführt. Im Jahre 1999 wurde deshalb von der Freiburger Maschinenbau AG eine Rückstellung für eventuelle Schadensersatzansprüche und Prozesskosten über 500.000,- € gebildet. Diese Rückstellung wurde auch in der Bilanz für 2000 ausgewiesen.
Am 15.02.2002 wurde der Prozess von der AG in letzter Instanz gewonnen. Die Bilanz für 2001 wird erst am 18.03.2002 erstellt. Wie muss die Freiburger Maschinenbau AG den geschilderten Sachverhalt in ihrer Bilanz für den 31.12.2001 berücksichtigen?
Begründen Sie Ihre Antwort!
Ich würde jetzt sagen, dass man die
2.Frage: Eigentumsvorbehalt
Ein Unternehmen A hat für 20.000 Euro Waren unter Eigentumsvorbehalt bei Unternehmen B gekauft, die am Bilanzstichtag noch nicht bezahlt sind, aber sich inzwischen bei Unternehmen A auf Lager befinden. Von dieser Warenpartie wurden von A Waren zum Einkaufswert von 6.000 Euro zum Preis von 10.000 Euro an das Unternehmen C wiederum unter Eigentumsvorbehalt verkauft und in Rechnung gestellt aber von der Spedition bei A noch nicht abgeholt. Wie ist der Vorgang bei den Unternehmen A, B und C bilanziell zu behandeln? Begründung erforderlich!
Meine Lösung:
Unternehmen A : muss Waren für 20.000€ aktivieren, da es das wirtschaftliche Eigentum ist
Unternehmen B: muss eine Forderung in Höhe von 20.000€ bilanzieren, da die Ware bereits übergegangen ist
Unternehmen C: muss nichts bilanzieren, da es sich um ein schwebendes Geschäft handelt
ist das soweit in Ordnung oder hab ich da nen Denkfehler drin bzw. irgendeinen Sachverhalt vergessen?
Wäre nett, wenn da mla jmd. Stellung zu nehmen könnte

Gruß