Abschlagszahlung

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Abschlagszahlung, Abschlagszahlung
hallo,

für manchen ist es vielleicht einfach, aber ich hatte noch nicht so etwas vielleicht könnt ihr mir helfen und den weg weisen wie ich buchen muss  :)

Also ein Kunde hat uns eine Vorrauszahlung für einen Auftrag überwiesen, sagen wir  mal 10.000.-

Nun habe ich den Betrag gebucht:  BK 1200 an 1718 Erhaltene Anzahlung SKR3   Das war in September 2011

Heute habe ich die Rechnung geschrieben,  habe sie aber noch nicht gebucht.     heute haben wir November

Ich denke meine erste Buchung lautet  Forderung an  UEL und UST und zwar für den gesamten Betrag   um die 12.000 Euro

wie geht es dann weiter ? was passiert mit den 10.000 euro jetzt?

hoffe ihr könnt mir zeigen wie das funktioniert mit dem buchen bei solch einen fall

grüße kai1
Die angezahlten 10.000GE werden nach der richtig dargestellten Erlös- und somit Forderungsverbuchung (Debitor) vom Forderungsvolumen abgezogen um im Rahmen des bilanziellen Ausweises nur noch die verbleibenden 2.000GE darzustellen.
Ob diese Buchung über ein Auftragsmanagement oder "per Hand" gebucht wird sei dahingestellt (unterschiedliche Buchungswege mit selbem Ergebnis).
Die Anzahlung ist auf der Rechnung an den Leistungsempänger auszuweisen.
MfG

Ich gehe hier von einer Anzahlung aus!
Abschlagszahlungen verhalten sich buchhalterisch anders.
Bearbeitet: togi - 30.11.2011 12:00:51
hallo habe da ein beispiel:

Zuerst kommt die Anzahlung  

Buchung  BK 1200  an Anzahlung 1718  19% UST        10.000.- brutto

Dann wird die Rechnung erstellt

Buchung:  Kunde an  UEL + UST   15.000.- brutto

Dann wird gebucht:

1) Konto 1718  an 1590    10.000.-  hier hebt sich das konto 1718 wieder auf

2) Konto 1590 an Kunde   10.000.- und hier hebt sich das Interimskonto wieder auf und gleichzeitig wird die Forderung weniger.

3) Konto 1766 "UST nicht fällig"  an  1776 "UST fällig"   UST von den 10.000.- = 1.596.- ca.

4) Konto 1200 an Kunde 5.000.- somit hat der Kunde alles Bezahlt und Forderung ist auf 0

5) Konto 1766 "UST nicht fällig" an 1776 "UST fällig"  Ist da die UST für die restlichen 5.000.- = 798.-  gemeint???

das ist ein Beispiel habe nur die Beträge von mir genommen.

Ich würde es buchen nur was mir kopfzerbrechen macht ist dass die Anzahlung in September gemacht wurde.

grüße Kai1

vielleicht kann mir einer sagen wie ich das ganze zu buchen habe
Leider komme ich mit den Konten nicht zurecht, da ich in einem IKR-orientierten K-Rahmen arbeite.
Woher sind die 19%USt aus der Anzahlung bekannt? Wenn mit der Anzahlung eine Rechnung über diesen Anzahlungsbetrag gestellt wurde (und nur aus dieser kann der USt-Satz ermittelt werden, alles andere ist Fiktion), ist das möglich. Dann jedoch handelt es sich um eine Abschlagszahlung die entsprechend eine Rechnung (Leistungserbringer) oder Gutschrift (Leistungsempfänger) als Grundlage haben muss. Ist jedoch nur eine Einzahlung vorhanden ohne Rechnung(-sbeleg), liegt eine Anzahlung vor und eine USt ist nicht zu buchen, da hier eine Leistungserbringung sowie eine darüber abrechnende Rechnung nicht vorliegen. Diese Anzahlung bezieht sich auf eine noch zu erbringende Leistung/Lieferung (zukunftsorientierte Leistungserbringung z.B. Vorfinanzierung von Großprojekten).
Bei geleisteten Anzahlungen verhält sich der Debitor kreditorisch (er hat einen Anspruch auf Leistung aus dieser Anzahlung).
Bei Abschlagszahlungen wird ein Abschlag auf eine bereits fertiggestellte (Teil-)Leistung gezahlt.
Diese Abschlagszahlungen sind grundsätzlich vorher vertraglich vereinbart .
M
Zitat
togi schreibt:
Ist jedoch nur eine Einzahlung vorhanden ohne Rechnung(-sbeleg), liegt eine Anzahlung vor und eine USt ist nicht zu buchen, da hier eine Leistungserbringung sowie eine darüber abrechnende Rechnung nicht vorliegen.

Wird das Entgelt in Form von Anzahlungen oder Vorauszahlungen bereits vereinnahmt,
bevor die Leistung ausgeführt worden ist, so ist dieser Vorgang schon im Zeitpunkt
der Anzahlung der Umsatzsteuer zu unterwerfen (Istversteuerung).
Beste Grüße BiBu
mhhhh,
Wir hatten dem Kunden ein Angebot geschrieben für eine Arbeit auf dem Dach.

Er überwies uns darauf schon mal vorab 10.000.-  Das Angebot ist ca. 15.000.- hoch

Nach der getanen Arbeit schrieb ich die Rechnung abz. 10.000.- das ist ein Bruttobetrag denke ich.

Die 10.000.- sind schon in September überwiesen worden

Die Arbeit aber erst in November getan, deshalb die Rechnungsstellung in November.

Wie verbucht man so einen Vorgang ????  Wird die Steuer für die 10.000.- nicht schon in  September   fällig??
WIr machen  eine ISt Versteuerung
grüße Kai1
Zitat
Kai1 schreibt:
WIr machen eine ISt Versteuerung

Wenn IST-versteuert wird ist so zu verfahren wie es BIBU+ (i.B.a. UStA 181 (1)) richtig ergänzt hat.
Die Anzahlung muss dann aus der Rechnung hervorgehen, da sonst eine periodengerechte Zuordnung des Steuervorfalls (aus VSt-Sicht des Leistungsempfängers) nicht erkenntlich ist.
MfG
Bearbeitet: togi - 01.12.2011 11:46:29
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