Einnahmebeleg auf Getränkewagen

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Einnahmebeleg auf Getränkewagen
Guten Abend,

ich habe eine Frage. Ich habe gerade die Buchhaltung eines Vereins übernommen. Da wird gerade eine Veranstaltung mit Bierwagen und Grillstand für die Besucher geplant. Da ich auf einem Bierwagen nur eine offene Ladenkasse habe und keine elektronische, gibt es auch keine Belege. Wie kann ich die Einnahen GoB-konform verbuchen, obwohl ich keinen Einnahmebeleg habe? Erstelle ich einen Eigenbeleg oder ergibt sich das aus dem Kassenbericht?

Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar.

Antje
Hallo Antje,

ich würde auf jeden Fall alles in ein Kassenbuch eintragen.

Anfangsbestand jeden Tag, jede Einnahme einzeln eintragen, Schlussbestand

Wenn du Buchhaltung machst für einen Verein, müsstet du doch zumindest eine Software haben ? Ideal wäre eine Software mit integriertem Kassenbuch.


LG
Hallo Fachkraft,

Danke für deine Hilfe.

Grundsätzlich: ja, ich habe eine Software für die Buchhaltung mit integriertem kasenbuch.

Da aber auf dem Bierwagen eine offenen Ladenkasse ist, muss ich diese ja Zälen und einen Kassenbericht erstellen. Einzelnen benennen kann man die Gäste ja nicht, da es schlichtweg zu viele sind.

Wenn ich dich richtig verstehe, reicht der Kassenbericht aus als Nachweis für die einnahme aus?

Vielen Dank und einen schönen Sonntag.

Antje
Hallo,

vielleicht meinen wir hier etwas Unterschiedliches.

Einen Kassenbericht Muster habe ich im Internet auf www.vereinswelt-info.de/finance/kassenbericht gefunden.

Ich denke auf dem Bierwagen reicht das aus.

Das ersetzt meiner Meinung aber nicht das Kassenbuch in deiner Software. Das müsstest du trotzdem führen. Denn deine Buchhaltungssoftware muss GoBD konform sein. Also in diesem Kassenbuch würde ich die Summe der Tageseinnahmen eintragen bzw. buchen.

LG
Hallo,

also, kassenbuch in der Software verwende ich, darin verbuche ich alle Bareinnahmen und Barausgaben um es eben GoBD-konform zu machen.

Meine Frage zielte nur dahin ab, dass ich ja auf dem Bierwagen keinen Einnahmebeleg habe, und ob dafür der Kassenbericht reicht als Nachweis der Einnahme.

Sorry wenn ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe.

Danke und einen schönen Abend

LG
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