Bisher werden Rechnungen per Mail bei uns von den Miarbeitern der unterschiedlichen Abteilungen ausgedruckt und mit einem Vermerk Gilt als Original versehen und an die Buchhaltung weitergeleitet, da momentan nicht die Möglichkeit gegeben ist, den Beleg digital zu archivieren. Ich arbeite in der Buchaltung und habe einen Beleg ohne den Vermerk gilt als Original erhalten und gebucht. Daraus macht man mir arbeitsrechtlich den Vorwurf, ich hätte gegen eine Arbeitsanweisung verstoßen. Ich habe darauf hin geantwortet, dass es gar nicht zulässig ist, den Beleg auszudrucken und ich nicht erkennen kann, ob der Beleg nicht doch von Rechnungsersteller zugesandt wurde. Hat jemand eine Lösung?