GbR - Rückzahlung der "Gründungskosten"

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GbR - Rückzahlung der "Gründungskosten"
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der Buchung einer (bislang) Privateinlage an meine 2017 gegründete GbR. Ich bin gerade dabei die EÜR zu erstellen und komme hierbei auf keinen grünen Zweig. Folgender Sachverhalt:
Ich habe mit meiner Partnerin 2017 eine GbR gegründet, jeder von uns hat 10.000 € reingelegt um die nötigen Beschaffungen und Baumaßnahmen durchzuführen. Wir sind beide nebenberuflich selbstständig, ich habe noch einen Vollzeitjob, sie eine Halbtagsstelle.

Meine Frage: Wie bekomme ich die privaten Einlagen wieder zurück, ohne dass ich drei mal Steuern darauf bezahle?
1) Die 10.000 € stammen aus Ersparnissen meines Gehalts (voll besteuert)
2) Wenn ich in der Firma gewinne mache, fällt hier seit 2018 USt. an (zweites mal besteuert)
3) Wenn ich Gewinne mache und mir diese rausnehme, so ist das erstmal als Privatentnahme steuerfrei. Die Gewinne im Jahr muss ich aber am Ende des Jahres dennoch mit meinem privaten Steuersatz versteuern (drittes mal besteuert).

Das kann es doch nicht sein!? Im ersten Jahr haben wir Verlust gemacht, kommen aber über die Grenze für Kleinunternehmer. Alle Umsätze die wir somit 2018 erzielen werden USt. enthalten und somit auch unsere Gewinne schmälern.

Bislang liegen alle Buchungen im Stapel und die einzige Möglichkeit die mir bislang einfiel war es, keine Privateinlage zu Beginn zu buchen, sondern mir selbst ein Darlehen zu geben - das ist bei GbRs aber problematisch.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, vielen Dank fürs Lesen :-)
Hallo Fragestunde,

erstens solltest du Umsatzsteuer und Einkommensteuer nicht in einen Topf werfen. Umsatzsteuer fällt auf Umsätze an (d.h. das Verkaufen von Sachen und Dienstleistungen) und ist von daher ein Verkehrsteuer unabhängig davon, wer verkauft. Ausserdem verkaufst du ja nicht deine Einlagen, sondern die Waren, die mit dem Geld angeschafft wurden und für die du doch die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen hast!

1) Diese 10.000 € gehören ja auch auf das Konto Privateinlagen
2) Gewinne werden nicht der Umsatzsteuer unterworfen, sondern deine Umsätze. Gewinne unterliegen bei einer Personengesellschaft (auch die GbR ist eine Personengesellschaft) der Einkommensteuer bei den jeweiligen Gesellschaftern. Das heisst, die Gewinne gehören in eure private Einkommensteuererklärung.
3) Diesen Gedankengang verstehe ich absolut nicht. Du versteuerst die Gewinne über die gesonderte und einheitliche Feststellung im Jahr der Gewinnentstehung - deshalb ist ja für die GbR eine eigene Erklärung abzugeben. Hier wird der Anteil jedes Gesellschafters am Gewinn ermittelt und zugeordnet. Die Entnahme wird nicht versteuert!

Wenn Ihr Verlust gemacht habt, wird dieser Verlust ja auch Euch zugerechnet und vermindert euer zu versteuerndes Einkommen 2017!

Du scheinst herzlich wenig Bescheid über das Wesen der Umsatzsteuer zu haben. In der Regel kommt die Umsatzsteuer auf eure bisherigen Umsätze zusätzlich oben drauf! Kein Unternehmer verzichtet auf Umsatz wegen der Umsatzsteuer, die Nettoprieise bleiben doch bestehen. Dies ist doch der Wettbewerbsvorteil von Kleinunternehmern, 19% unter dem Preis von Wettbewerbern. Damit wird aber euer Umsatz nicht reduziert! Dafür könnt ihr doch auch die Vorsteuern abziehen, die als Kleinunternehmer in die Kosten gehen.

Ein Darlehen dürfte vom Finanzamt bezweifelt werden - da müsst ihr schon gute Gründe anführen, warum ihr das Geld privat in eure eigene Gesellschaft als Darlehen einbringt. Ausserdem ändert dies nichts an deiner Steuerproblematik. Ob ihr nun "Eigenkapital" (= die Privateinlage) oder ein Darlehen bucht, es ändert absolut nichts an der Umsatzsteuer und nichts an der Einkommensteuer auf Gewinne.
Zitat

Meine Frage: Wie bekomme ich die privaten Einlagen wieder zurück, ohne dass ich drei mal Steuern darauf bezahle?

1) Die 10.000 € stammen aus Ersparnissen meines Gehalts (voll besteuert)

2) Wenn ich in der Firma gewinne mache, fällt hier seit 2018 USt. an (zweites mal besteuert)

3) Wenn ich Gewinne mache und mir diese rausnehme, so ist das erstmal als Privatentnahme steuerfrei. Die Gewinne im Jahr muss ich aber am Ende des Jahres dennoch mit meinem privaten Steuersatz versteuern (drittes mal besteuert).



Das kann es doch nicht sein!? Im ersten Jahr haben wir Verlust gemacht, kommen aber über die Grenze für Kleinunternehmer. Alle Umsätze die wir somit 2018 erzielen werden USt. enthalten und somit auch unsere Gewinne schmälern.

Bislang liegen alle Buchungen im Stapel und die einzige Möglichkeit die mir bislang einfiel war es, keine Privateinlage zu Beginn zu buchen, sondern mir selbst ein Darlehen zu geben - das ist bei GbRs aber problematisch.

ich verstehe das nicht so ganz:
wenn du mit skr03 buchst und diese 10.000 einzahlst, dann hab ich da den buchungssatz
1200 bank an 1890 privateinlagen

wie buchst du das denn, weil da was mit ner versteuerung bei rauskommt?

wieso wird die privateinlage nochmal besteuert?
die fliesst ja nicht in den gewinn ein und am ende wird der gewinn zwar versteuert, aber da die
privateinlage kein gewinn ist, wird die da auch nicht nochmal besteuert.

ich rate dir, mit allen unterlagen zu einem steuerberater zu gehen und den das machen zu
lassen. die EÜR auszufüllen ist nicht so ganz easy und wenn man sich nicht sicher ist, sollte
man lieber einen profi das machen lassen.
der sorgt dann auch dafür, das die privateinlage nicht mehrfach besteuert wird.
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