GbR - Rückzahlung der "Gründungskosten"

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
GbR - Rückzahlung der "Gründungskosten"
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu der Buchung einer (bislang) Privateinlage an meine 2017 gegründete GbR. Ich bin gerade dabei die EÜR zu erstellen und komme hierbei auf keinen grünen Zweig. Folgender Sachverhalt:
Ich habe mit meiner Partnerin 2017 eine GbR gegründet, jeder von uns hat 10.000 € reingelegt um die nötigen Beschaffungen und Baumaßnahmen durchzuführen. Wir sind beide nebenberuflich selbstständig, ich habe noch einen Vollzeitjob, sie eine Halbtagsstelle.

Meine Frage: Wie bekomme ich die privaten Einlagen wieder zurück, ohne dass ich drei mal Steuern darauf bezahle?
1) Die 10.000 € stammen aus Ersparnissen meines Gehalts (voll besteuert)
2) Wenn ich in der Firma gewinne mache, fällt hier seit 2018 USt. an (zweites mal besteuert)
3) Wenn ich Gewinne mache und mir diese rausnehme, so ist das erstmal als Privatentnahme steuerfrei. Die Gewinne im Jahr muss ich aber am Ende des Jahres dennoch mit meinem privaten Steuersatz versteuern (drittes mal besteuert).

Das kann es doch nicht sein!? Im ersten Jahr haben wir Verlust gemacht, kommen aber über die Grenze für Kleinunternehmer. Alle Umsätze die wir somit 2018 erzielen werden USt. enthalten und somit auch unsere Gewinne schmälern.

Bislang liegen alle Buchungen im Stapel und die einzige Möglichkeit die mir bislang einfiel war es, keine Privateinlage zu Beginn zu buchen, sondern mir selbst ein Darlehen zu geben - das ist bei GbRs aber problematisch.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, vielen Dank fürs Lesen :-)
Hallo Fragestunde,

erstens solltest du Umsatzsteuer und Einkommensteuer nicht in einen Topf werfen. Umsatzsteuer fällt auf Umsätze an (d.h. das Verkaufen von Sachen und Dienstleistungen) und ist von daher ein Verkehrsteuer unabhängig davon, wer verkauft. Ausserdem verkaufst du ja nicht deine Einlagen, sondern die Waren, die mit dem Geld angeschafft wurden und für die du doch die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen hast!

1) Diese 10.000 € gehören ja auch auf das Konto Privateinlagen
2) Gewinne werden nicht der Umsatzsteuer unterworfen, sondern deine Umsätze. Gewinne unterliegen bei einer Personengesellschaft (auch die GbR ist eine Personengesellschaft) der Einkommensteuer bei den jeweiligen Gesellschaftern. Das heisst, die Gewinne gehören in eure private Einkommensteuererklärung.
3) Diesen Gedankengang verstehe ich absolut nicht. Du versteuerst die Gewinne über die gesonderte und einheitliche Feststellung im Jahr der Gewinnentstehung - deshalb ist ja für die GbR eine eigene Erklärung abzugeben. Hier wird der Anteil jedes Gesellschafters am Gewinn ermittelt und zugeordnet. Die Entnahme wird nicht versteuert!

Wenn Ihr Verlust gemacht habt, wird dieser Verlust ja auch Euch zugerechnet und vermindert euer zu versteuerndes Einkommen 2017!

Du scheinst herzlich wenig Bescheid über das Wesen der Umsatzsteuer zu haben. In der Regel kommt die Umsatzsteuer auf eure bisherigen Umsätze zusätzlich oben drauf! Kein Unternehmer verzichtet auf Umsatz wegen der Umsatzsteuer, die Nettoprieise bleiben doch bestehen. Dies ist doch der Wettbewerbsvorteil von Kleinunternehmern, 19% unter dem Preis von Wettbewerbern. Damit wird aber euer Umsatz nicht reduziert! Dafür könnt ihr doch auch die Vorsteuern abziehen, die als Kleinunternehmer in die Kosten gehen.

Ein Darlehen dürfte vom Finanzamt bezweifelt werden - da müsst ihr schon gute Gründe anführen, warum ihr das Geld privat in eure eigene Gesellschaft als Darlehen einbringt. Ausserdem ändert dies nichts an deiner Steuerproblematik. Ob ihr nun "Eigenkapital" (= die Privateinlage) oder ein Darlehen bucht, es ändert absolut nichts an der Umsatzsteuer und nichts an der Einkommensteuer auf Gewinne.
Zitat

Meine Frage: Wie bekomme ich die privaten Einlagen wieder zurück, ohne dass ich drei mal Steuern darauf bezahle?

1) Die 10.000 € stammen aus Ersparnissen meines Gehalts (voll besteuert)

2) Wenn ich in der Firma gewinne mache, fällt hier seit 2018 USt. an (zweites mal besteuert)

3) Wenn ich Gewinne mache und mir diese rausnehme, so ist das erstmal als Privatentnahme steuerfrei. Die Gewinne im Jahr muss ich aber am Ende des Jahres dennoch mit meinem privaten Steuersatz versteuern (drittes mal besteuert).



Das kann es doch nicht sein!? Im ersten Jahr haben wir Verlust gemacht, kommen aber über die Grenze für Kleinunternehmer. Alle Umsätze die wir somit 2018 erzielen werden USt. enthalten und somit auch unsere Gewinne schmälern.

Bislang liegen alle Buchungen im Stapel und die einzige Möglichkeit die mir bislang einfiel war es, keine Privateinlage zu Beginn zu buchen, sondern mir selbst ein Darlehen zu geben - das ist bei GbRs aber problematisch.

ich verstehe das nicht so ganz:
wenn du mit skr03 buchst und diese 10.000 einzahlst, dann hab ich da den buchungssatz
1200 bank an 1890 privateinlagen

wie buchst du das denn, weil da was mit ner versteuerung bei rauskommt?

wieso wird die privateinlage nochmal besteuert?
die fliesst ja nicht in den gewinn ein und am ende wird der gewinn zwar versteuert, aber da die
privateinlage kein gewinn ist, wird die da auch nicht nochmal besteuert.

ich rate dir, mit allen unterlagen zu einem steuerberater zu gehen und den das machen zu
lassen. die EÜR auszufüllen ist nicht so ganz easy und wenn man sich nicht sicher ist, sollte
man lieber einen profi das machen lassen.
der sorgt dann auch dafür, das die privateinlage nicht mehrfach besteuert wird.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigen zu Vorsteuerabzug BFH-Urteil: Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigen zu Vorsteuerabzug Ein Unternehmer, der eine Leistung bezieht, um eine Forderung durchzusetzen, die ihren Entstehungsgrund in einer unternehmerischen Tätigkeit hat, ist hinsichtlich dieser Leistung zum Vorsteuerabzug berechtigt.......

BFH-Urteil: Bestätigung einer Regelung im Umwandlungssteuergesetz, dass die Übernahmeverluste außer Ansatz bleiben  BFH-Urteil: Bestätigung einer Regelung im Umwandlungssteuergesetz, dass die Übernahmeverluste außer Ansatz bleiben In seinem Urteil vom 28.05.2026 (Az. IV R 3/23) hat der Bundesgerichtshof (BFH) entschieden, dass § 4 Abs. 6 UmwStG (Umwandlungssteuergesetz) verfassungsgemäß ist. An dieser Gesetzesstelle ist geregelt,......

Modifizierte Übersetzung des International Standards on Auditing 570 (Revised 2024) "Fortführung der Geschäftstätigkeit" Modifizierte Übersetzung des International Standards on Auditing 570 (Revised 2024) "Fortführung der Geschäftstätigkeit" Der Hauptfachausschuss (HFA) des des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf der um nationale Besonderheiten modifizierten Übersetzung des International Standards on Auditing 570 (Revised......


Aktuelle Stellenangebote


Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d) Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistik­dienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familien­unternehmen m......

Referent*in Data and Business Intelligence Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig......

Buchhalter - Finanzbuchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d) Für ein wachsendes Unternehmen im Sonderfahrzeugbau suchen wir im Rahmen einer Direktvermittlung einen Buchhalter Finanzbuchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d) am Standort Altenburg (Thüringe......

Alltech Dosieranlagen GmbH -- Buchhalter/in (m/w/d) in Teilzeit (20Std./Woche) Als Hersteller von Dosieranlagen und Komponenten entwickelt, produziert und vertreibt die Alltech Dosieranlagen GmbH standardisierte und auf Kundenwunsch zugeschnittene Dosiersysteme für unterschiedli......

Controller (m/w/d) MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter ......

Finanzbuchhalterin (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit Die BAL Bauplanungs- und Steuerungs-GmbH setzt im Bereich der baunahen Dienstleistungen über 36 Jahre in Kooperation mit international renommierten Architekturbüros deutschlandweit sichtbare Zeichen h......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Real Estate Operations Manager (m/w/d) - Vollzeit | Hybrid | Berlin / Frankfurt / Leipzig
GFORM ist ein marktführender Spezialist im Bereich Mieter- und Gewerbeimmobilienmanagement mit Sitz in Berlin. Mit über 15 Jahren Erfahrung, ca. 1,35 Mrd. € Assets under Management und mehr als 550.000 m² betreuter Gesamtfläche – darunter Europas größter Artikel-9-Fonds, zählt unser verwaltetes P... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter*in
Der NDR ist ein großer Arbeitgeber der Medienbranche und fest in den vier Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verankert. Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist der NDR besonders der unabhängigen und sorgfältigen Berichterstattung in seinen Hö... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Betriebskostenabrechnung Immobilienwirtschaft
Die Immobiliengesellschaft von vinzenzmurr, die BVG Verwaltung GmbH & Co. KG, betreut einen umfangreichen Immobilienbestand mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie einige gewerbliche WEG-Einheiten überwiegend im Herzen von München. Mehr Infos >>

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Controller (m/f/d) European Logistics & Supply Chain Finance
Techtronic Industries (TTI) is a world leader in cordless technology spanning power tools, accessories, hand tools, outdoor power equipment, as well as floorcare & cleaning products. Our focus is on end-users that range from professionals in the industrial, construction and infrastructure... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel- Betriebskostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung_Henke_290px.png
Mit diesem Nebenkosten- und Betriebskostenabrechner für Excel erstellst du deine Nebenkostenabrechnung strukturiert, nachvollziehbar und übersichtlich – ohne komplizierte Vorlagen oder manuelle Rechnerei. Ideal für private Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern..

Jetzt hier für 24,90 EUR downloaden!
Prompt-KI-Beschreibung_290px.jpg

Prompt – KI Agenten Beschreibung

Erstellen Sie in wenigen Minuten Ihren eigenen KI-Agenten – präzise, professionell und individuell. Mit dieser Excel-Vorlage erstellen Sie mühelos eine vollständige Beschreibung für Ihren persönlichen KI-Agenten, die Sie direkt in Tools wie ChatGPT, Copilot, Google Gemini oder Claude einfügen können.

Jetzt hier für 4,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>