GDPdU für Rechnungsanschrift auf Rechnung? Und Kassenbuch-Journal mit Steuersatz?

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GDPdU für Rechnungsanschrift auf Rechnung? Und Kassenbuch-Journal mit Steuersatz?, Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
:wink1:  Hallo Zusammen,

ich hab mal eine Frage.
Wir haben folgendes, wo ich mir seit geraumer Zeit Gedanken mache und mich Frage, ob ich das zu "spitz" sehe und es geändert werden MUSS, oder ob es so beibehalten werden kann.

1. Wenn eine Rechnung erstellt wird, wird ja eine Rg.-Nr. vergeben. Wenn diese geändert wird, nachdem diese schon mal gedruckt wurde, wird eine "neue" Rg.-Nr. vergeben, in unserem Fall ist das die Rechnungsnummer unter da hinter ist ein Punkt und da dann fortlaufend 0 für die erste, 1 für die zweite und so weiter. So dass es ja natürlich immer eine neue Rg.-Nr. ist.
Jetzt ändere ich jedoch die Anschrift von einer gedruckten Rechnung, weil der Kunde nicht privat sondern auf die Firma haben möchte. Ist ja kein ding, nicht gebucht und nur gedruckt, kann diese jederzeit geändert werden.
Aber nach der Änderung ist es immer noch die selbe Rg.-Nr. also wenn nur diese Änderung wäre, dann Rg.-Nr. .0 und nicht, wie ich meine Rg.-Nr. .1, da dies ja eine Änderung ist??
Oder sehe ich das komplett verspitzt?  :denk:

2. Kassenbuch-Journal
Das Kassenbuch-Journal wird in unser Vorsystem eingegeben und dort raus gebucht. Da kann auch ein Kassenjournal gedruckt werden. Aber dies beinhaltet alles mögliche von natürlich Beleg-Nr, Buchungstext, Betrag, Anfangs- und Endbestand.

Aber es ist nicht ersichtlich, welcher Steuersatz für die einzelnen Buchungen vorgenommen worden ist. Auch hier die Frage, MUSS das auf dem Journal stehen, so wie früher im Kassenbuch? Oder langt da vollkomend die Rechnung aus, wo der Steuersatz ja selbstverständlich ersichtlich ist?

Danke euch schon mal für die Antworten im Voraus und für Eure Mühen.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hi Anni,

sind das vll interne Regelungen, wann die Rechnung nach dem Punkt welche Nr. bekommt?
Die alte Ansicht ist, jede Änderung führt zum raufzählen und du vertritt's die Meinung, nur eine Änderung nach Buchung "verdient" ein Hochzählen.
Vermutlich sind da interne Vorgänge zu berücksichtigen...(Wie ist es denn nachvollziehbarer? Wie erfolgt die Rechnungsstellung? (Systemseitig unterstützt oder "manuell"?') Was wird wie archiviert?)

Grundsätzlich gibt es aber da gesetzl.keien Vorgaben.
Fakt ist jedoch: handelt es sich nicht um ein "inhaltsgleiches Exemplar" (z.B. da neue Rechnungsnummer) gilt es aufzupassen, um nicht 2x USt zu schulden!
(z.B. Storno + Neu oder Hinweis auf korrigierter Rechnung mit Vermerk der alten Rechnungsnr.)

Liebe Grüße
die drei ?
Nachtrag:
wie gerade gelesen, lasst ihr euch eh immer die alte Original-Rechnung zukommen - dann seid ihr natürlich außen vor mit 2x USt...  ;)

Liebe Grüße
die drei ?
Hallo die drei ?,

Zitat
die drei ? schreibt:
Die alte Ansicht ist, jede Änderung führt zum raufzählen und du vertritt's die Meinung, nur eine Änderung nach Buchung "verdient" ein Hochzählen.

Nein, ich bin nicht der Meinung erst nach Buchung ;) Nach Buchung kann erstmal gar nix mehr an der Rechnung geändert werden ;) und vorher bin ich der Meinung, dass JEDE Änderung eine neue Rg.-Nr. benötigt. ;)
Eben auch die Änderung, wenn eine neue Firmierung angegeben wird..

Zitat
die drei ? schreibt:

sind das vll interne Regelungen, wann die Rechnung nach dem Punkt welche Nr. bekommt?


Es ist vom Programm so vorgegeben. d.h. Rg.-Nr. 12345.0 das ist die Rg. wenn ich jetzt zb merke, dass ich dem Kd. zuviel oder zu wenig berechnet habe und die Rg. allerdings schon gedruckt ist, und ich die Änderung vornehme (da ja noch nicht gebucht!) bekommt es die Rg.-Nr. 12345.1 (somit ist es eine "neue" Rg.-Nr., welche ja nach Gesetz vergeben werden muss!) Die "alte" Rg.-Nr. 12345.0 kommt in Original zu unseren Fibu-Unterlagen.

Soweit ist das ja klar. Aber wenn ich jetzt bei einer gedruckten (und nicht gebuchten) Rechnung den Rechnungsempfänger änder, bleibt die Rg.-Nr. 12345.0 und wird nicht zu 12345.1 ffld.
Und das ist die Frage, muss die Rg-Nr. vom gesetzt her geändert werden? Oder ist das so rechtens? Ich finde eben NEIN ;) Aber lieg ich da richtig?

VG,
Anni
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Zitat
die drei ? schreibt:
Nachtrag:

wie gerade gelesen, lasst ihr euch eh immer die alte Original-Rechnung zukommen - dann seid ihr natürlich außen vor mit 2x USt...    



Liebe Grüße

die drei ?

Ja, das ist richtig, aber dennoch Schulden wir 2x die USt. ;) wenn ich 2x Rechnung schreibe. Die eine Rg. wird allerdings mit der Gutschrift/Storno dagegen gerechnet und fällt weg. Dennoch sind wir 2x in der USt-Schuld ;)
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