ich habe schon auf vielen Seiten gelesen, dass bei der Inventur immer ein Zähler und ein Schreiber eingesetzt wird, oder auch Vier-Augen-Prinzip genannt. Auch in Diesem Forum () unter dem 3. Punkt Personalplan wird es so genannt.
Ist das Vier-Augen-Prinzip bei der Inventur verpflichtend anzuwenden? Auch gesetzlich? Wo kann ich das nachlesen?
Es gibt ja auch Scannertechniken die bei der Inventur eingesetzt werden. Muss dann auch da ein Vier-Augen-Prinzip angewandt werden? Oder reicht in solchen Fällen auch ein Zwei-Augen-Prinzip aus? Oder wie läuft eine Inventur mit Scanner ab?
Ich hoffe mir kann da mal jemand weiter helfen.
Danke schon mal!

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