Kontoauszug zeitnah buchen?

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Kontoauszug zeitnah buchen?
Hallo liebes Experten-Team,

ich habe eine Anfängerfrage. Ich habe für meine Firma die Rechtsform geändert (Einzelunternehmen in GmbH) und muss mich jetzt daher mit der doppelten Buchführung befassen. Die Jahresabschluss-Arbeiten überlasse ich dem Steuerberater. Aber zumindest unterjährig würde ich meine Buchhaltung gerne selbst durchführen.

Es ist ja so, dass man immer zeitnah seine Vorfälle buchen muss.
Und zu jeder Buchung gehört auch ein ordentlicher Beleg als Nachweis.

Als ich nur die EÜR machen musste habe ich einfach aus dem Online-Banking zeitnah die jeweilige Buchung ausgedruckt und zusammen mit der Forderung oder Verbindlichkeit abgelegt. Jetzt ist so ein Ausdruck aus dem eigenen Homebanking-Programm ja eigentlich kein "amtliches" Dokument. Und eine eindeutige fortlaufende Nummer steht da ja auch nicht drauf. Der Original Kontoauszug wäre da sicherlich besser.
Für die GmbH würde ich das jetzt gerne besser machen.

Mein Problem ist jetzt aber, dass ich den Kontoauszug nur einmal im Monat von der Bank bekomme.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten kann ich ja zeitnah buchen. Aber um diese dann auszubuchen müsste ich ja immer 4 Wochen auf den Auszug warten.
Wie macht ihr das? Lauf ihr jeden zweiten Tag zum Kontoauszugsdrucker? (der Ausdruck daraus ist ja "amtlicher" als ein Ausdruck aus meiner Homebanking-Software).

Vielen Dank vorab & viele Grüße
Melanie
Nein, der Auszug der App ist für eine BU maßgeblich. Die originalen Kontoauzüge werden später zugestellt. Diese werden einfach gesondert abgelegt und in 99,999% fragt niemand mehr danach.  

Die einzelnen Bankbuchen werden auch nicht nummeriert o.ä. - Es wird einfach chronolgisch gebucht und so abgelegt (ohne weitere belegnummer o.ä. zu vergeben). Durch chronologische Ablage (der Zahlugnsvorgänge) und zeitlich korrekter Buchung der Bankzahlungen ist alles (automatisch) schnellstens Nachvollziehbar.
Bearbeitet: hans123 - 16.08.2019 12:28:12
Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann sagst Du, dass Ausdrucke von einzelnen Buchungen aus meinem Homebanking-Programm oder auch aus dem Online-Banking als Beleg für die Buchung ausreichen. Ich muss nicht auf den monatlichen Kontoauszug warten? Dann wäre ich ja bisher auch nicht schlecht gelaufen, denn so habe ich das in der Vergangenheit auch gemacht.
Hallo.

Die eigenen Ausdrucke oder Bankjournale des Online-Banking sind als nachweisbarer Beleg ungeeignet. Es ist zwingend der Kontoauszug der Bank zu nutzen bzw. als Nachweis zu den Buchungen abzuheften (Zu-/Abflussprinzip).

Jedoch kann die zeitnahe tägliche Buchung natürlich damit erfolgen. Die Originale sind später nur "dazu zu heften".

Also nicht wegwerfen ;-)
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