Die privaten Sachentnahmen, sprich 'Eigenverbrauch' z. B. in der Gastronomie wurden aufgrund der Mehrwertsteuer-Änderung ebenfalls angepasst. Corona bedingt sind allerdings Gastronomiebetriebe im Frühjahr ca. 2 Monate und derzeit im November auch knapp einen Monat komplett geschlossen (wenn dieser Lockdown nicht verlängert wird). Geschlossen wegen Urlaub ermöglicht keine Abzüge. Aber dieser Lockdown? Kann man diese Monate/Tage anteilig von den pauschal anzusetzenden Sachentnahmen abziehen?