Rechnung an online Marktplatz stellen bei Paypal Bezahlung?

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Rechnung an online Marktplatz stellen bei Paypal Bezahlung?
Guten Tag,

Ich bin selbstständig und verkaufe unter anderem auf der Plattform Gumroad digitale Produkte. Diese nutze ich als eine Art Marktplatz. Das heißt die Plattform steht zwischen Käufer und Verkäufer und übernimmt dabei die Abwicklung von Bezahlungen und Rechnungen sowie Mehrwertsteuer, die von Land zu Land variiert. Die Einnahmen minus Mehrwertsteuer und Gebühren wird dann auf dem Konto der Plattform gesammelt und jeden Monat auf das Bankkonto ausgezahlt.
Von anderen Plattformen wie Etsy kenne ich das so, dass man dann jeden Monat eine Rechnung an die Plattform stellt, um den Überwiesenen Betrag als Umsatz zu verbuchen. So spart man sich etliche Rechnungen direkt an Kunden.
Das Problem bei Gumroad ist, dass Bezahlungen über Paypal direkt ausgezahlt werden. Die Bezahlung kommt somit direkt vom Paypal Kontoinhaber, abzüglich von Partnergebühren die an Gumroad gehen (beinhalten Plattformgebühren UND Mehrwertsteuer!). Somit kommt die Bezahlung eigentlich direkt vom Kunden, die Mehrwertsteuer ist aber bereits abgezogen worden und wird von Gumroad bezahlt. Mir scheint das alles recht kompliziert nachzuweisen und zu verbuchen. An wen soll ich hier eine Rechnung stellen? Eine Adresse wird mir vom Kunden auf Paypal nicht angezeigt und die Mehrwertsteuer kann ich auch schlecht auf der Rechnung angeben wenn sie über Gebühren an Gumroad weiter geleitet wird... Ich hab leider online keine Hilfe gefunden und der Kundensupport meint nur, ich müsse mich an einen Steuerberater wenden um lokalen Gesetzen und Anforderungen nachzukommen. Weiß jemand wie man solch eine Dreiecksbeziehung transparent verbuchen kann?  :denk:
Hallo paulberg,

also mein erster Gedanke war, dass Du einfach Rechnungen an die Kunden schreibst ohne vollständige Adresse. Voraussetzung dafür wäre aber, dass es sich um Privatkunden und Kleinbeträge handelt. Ich kenne mich hier nicht exakt mit den Einzelheiten aus, aber auf Tankbelegen oder Supermarktquittungen fehlt ja auch die Adresse? Dennoch werden die als Grundlage für einen Vorsteuerabzug genutzt. Da müsste man entsprechend recherchieren.

Dann habe ich aber gelesen, dass die Kunden nur den Netto-Betrag überweisen und Du die UST von dieser Plattform bekommst. Das ist tatsächlich ein merkwürdiger Vorgang wie ich finde. Ich muss da sofort an Versicherungsschäden denken wo die Rechnung an den Geschädigten geht, der aber nur die Steuer und seinen Eigenanteil überweist, und der Hauptaufwand aber von der Versicherung bezahlt wird. Also wenn der Geschädigte eine Firma ist.

Ich würde die Rechnungen also an diese Plattform schicken, denn die zahlen Dir ja scheinbar die UST und können Sie dann auf Grundlage Deiner Rechnung auch wieder als VST abziehbar machen - die brauchen ja auch eine Rechnung für Ihre Buchhaltung. Die offene Rechnung wird dann verknüpft mit den Zahlungen der Plattform und denen über PayPal. Auf der Rechnung kann man das ja entsprechend vermerken, bzw. mit der Plattform darüber reden.

Wichtig: Das hier sind theoretische Gedanken ohne große Recherche und so würde *ich* das machen. Ich lasse mich sehr gerne korrigieren wenn ich hier jemand Ergänzungen hat oder gar eigene Erfahrungen.

Liebe Grüße,
Hi Buchhalter, danke für die Antwort.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich verständlich bei der UST ausgedrückt habe. Es ist so, dass der Kunde Brutto bezahlt, also Verkaufspreis + die fürs jeweilige Land geltende UST. Über Paypal erhalte ich dann das Geld (von der E-Mail des Kunden), jedoch Netto, weil Gebühren und UST von der Plattform als Partnergebühr abgehalten werden. Die angefallene UST wird dann von der Plattform bezahlt, so dass ich mich nicht darum kümmern muss. Das heißt ich erhalte über Paypal den Preis minus UST, minus sonstige Gebühren von Paypal und der Plattform. Alleine dieses Vorgehen finde ich problematisch, da Paypal ja nur ausgibt, dass es sich um Partnergebühren handelt. Dass die Plattform darüber die UST abwickelt, sieht man bei Paypal ja nirgendwo.
Ich hoffe es ist jetzt besser verständlich wie die Bezahlung gehandhabt wird.
Hallo Paulberg,

ehrlich, an deiner Stelle würde ich das tun, was mir der Kundensupport geraten hat und mich an einen Steuerberater wenden.
Dann bist du auf der sicheren Seite. Es geht ja auch um die rechtliche Absicherung.

LG
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