Verrechnungskonto / Transferkonto / Durchlaufkonto

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Verrechnungskonto / Transferkonto / Durchlaufkonto, Richtige Verwendung von Verrechnungskonto / Transferkonto / Durchlaufkonto
Hallo zusammen,

folgenden Sachverhalt möchte ich vom Ablauf beschreiben und Eure Meinung erfragen.
Standardfall:
> Wir erhalten normalerweise alle Rechnungen in elektronischer Form
> dann wird die Rechnung auf den Kreditor verbucht und der normale interne Ablauf beginnt
Sonderfall:
> Ungeklärte Sachverhalte werden vom Kreditor auf ein Durchlaufkonto gebucht. Beispiel:
Wir bestellen Ware bei Amazon, Abbuchung erfolgt von unserem Girokonto seitens Amazon, es liegt zu diesem Zeitpunkt noch keine Rg vor, Verbuchung (ohne Rg) erfolgt auf Kreditor Amazon, anschließend Verbuchung auf Durchlaufkonto bis zur finalen Klärung, d.h. bis wir die Rg erhalten.

Die Diskussionsfrage: Muss der Buchhalter Sonderfälle auf das Durchlaufkonto buchen?

Mein Verständnis hierfür ist, dass der Buchhalter die Rg, weil sie noch nicht vorliegt, auf das interne Verrechnungskonto verbucht. In den Buchungstext schreibt er z.B. "...Rg fehlt", dann wäre auch im Vertretungs-/Krankheitsfall sichergestellt, dass jemand anderer den Sachverhalt im Überblick hat.

Die Meinung von unserem Buchhalter ist jedoch, dass er die Buchung auf dem Kreditor stehen lässt, dort ebenfalls im Text "...Rg fehlt" mitgibt. Argument des Buchhalters: Er hat doch eh alle Kreditoren-Rg im Überblick, dann braucht er dies nicht noch auf das Verrechnungskonto umbuchen.

Wie beurteilt ihr diesen Sachverhalt? Welche Vorgehensweise ist buchhaltungskonform?

Für Eure Rückmeldung vielen Dank!
Grüße Andrea
Zitat
dann wird die Rechnung auf den Kreditor verbucht und der normale interne Ablauf beginnt
Sonderfall:
> Ungeklärte Sachverhalte werden vom Kreditor auf ein Durchlaufkonto gebucht.
Kann man machen, ist aber umständlich.
Man kann es direkt auf "Durchlaufende Posten" buchen. Kommt drauf an, ob das im Monat
2-3 Vorgänge sind oder zb 200-300. Bei größeren Buchhaltungen ist das besser, das auf den Kreditor
zu buchen, weil sonst das Konto "Durchlaufende Posten" unübersichtlich wird.

Wenn man die Zahlung auf den Kreditor bucht, muss man den Aufwand auch entsprechend einbuchen,
also 2 Buchungen für den Sachverhalt.
Kommt drauf an, wie groß die Buchhaltung ist.

Zitat
Die Diskussionsfrage: Muss der Buchhalter Sonderfälle auf das Durchlaufkonto buchen?
Sonderfälle muss man nicht dorthin buchen. Ohnehin sind fehlende Rg keine Sonderfälle,
sondern das kommt immer mal wieder vor in vielen Unternehmen.
Kommt auf die Größe der Buchhaltung an, wie viele unklare Vorgänge man monatlich vorfindet usw.

Zitat
Die Meinung von unserem Buchhalter ist jedoch, dass er die Buchung auf dem Kreditor stehen lässt, dort ebenfalls im Text "...Rg fehlt" mitgibt. Argument des Buchhalters: Er hat doch eh alle Kreditoren-Rg im Überblick, dann braucht er dies nicht noch auf das Verrechnungskonto umbuchen.
wie gesagt:
Kommt drauf an, ob das im Monat 2-3 Vorgänge sind oder zb 200-300.
Es ist besser, das auf den Kreditor zu buchen bzw. dort zu lassen, weil sonst das Konto "Durchlaufende
Posten" unübersichtlich wird und es bringt auch keinen weiteren Erkenntnisgewinn, wenn man das von A
nach B umbucht.

Solange der Buchhalter das im Blick hat und bei den Kreditoren keine unklaren Vorgänge auflaufen, ist
das kein Problem. Erst wenn längere Zeit Beträge nicht ausgeglichen werden, muss man mal nachsehen,
woran das liegt.
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