Vorsteuerabzug Verwaltungs GmbH bei der KG?

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Vorsteuerabzug Verwaltungs GmbH bei der KG?, Vorsteuerabzug Verwaltungs GmbH
Hallo!
Für die Verwaltungs GmbH der GmbH und Co. KG liegt eine Rechnung vom Steuerbüro für die Bilanzerstellung vor, kann die KG hier die Vorsteuer ziehen? (Buchung des Nettobetrages dann auf das Verrechnungskonto der Verwaltungs GmbH)
und das weiß das Steuerbüro bzw. der Steuerberater nicht??

E.
Hallo Sonne,

der Link ist aus Österreich ;-)
Da wird der Betriebsprüfer schmunzeln, wenn du den vorlegst.

Aber das Thema ist nicht so einfach und es wurde auch oft gestritten, aber mehr in Bezug auf Holdinggesellschaften.
Man kann sagen, wenn eine GmbH nur die Beteiligungen hält, dann keine Vorsteuer, aber wenn dort einer Angestellt ist als Geschäftsfuhrer
und (Management)Dienstleistungen erbringt gegen Rechnung(+USt) dann entsteht auf alle Fälle ein Abzug auf Vorsteuerabzugsberechtigungiin der GmbH.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Also entweder die Rechnung ist auf die GmbH ausgestellt, dann i.d.R. kein Vorsteuerabzug (ausser bei Organschaft, siehe sroko). Oder die Rechnung lautet auf die KG, dann dort einbuchen und Vorsteuerabzug.

Grund: die Rechnung muss an den Unternehmer ausgestellt werden, und die GmbH und die KG sind zwei unterschiedliche Unternehmer!
Danke!
Ich war nur über den Link gestolpert und hatte übersehen, dass es aus Österreich ist, ich Blindfisch und war deswegen irritert - sorry :wink1:
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