Hallo,
ich habe folgende Frage zur Behandlung von Kostenbestandteilen selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände nach IFRS:
Sind Abschreibungen auf eine direkt zurechenbare Laborausstattung nach IFRS aktivierungspflichtig oder gibt es hier ein Aktivierungsverbot?
Ich würde ja eher zum Aktivierungsverbot tendieren, da eine Laborausstattung der Forschungsphase zuzurechnen ist. Oder bin ich hier auf dem falschen Dampfer?
Besten Dank für eure Antworten!
Nachtrag: Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass es sich um einen selbst erstellten immateriellen VG handelt.
ich habe folgende Frage zur Behandlung von Kostenbestandteilen selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände nach IFRS:
Sind Abschreibungen auf eine direkt zurechenbare Laborausstattung nach IFRS aktivierungspflichtig oder gibt es hier ein Aktivierungsverbot?
Ich würde ja eher zum Aktivierungsverbot tendieren, da eine Laborausstattung der Forschungsphase zuzurechnen ist. Oder bin ich hier auf dem falschen Dampfer?
Besten Dank für eure Antworten!
Nachtrag: Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass es sich um einen selbst erstellten immateriellen VG handelt.
Bearbeitet:
MC2012 - 15.11.2012 14:47:51