Aktivierung von Entwicklungskosten

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Aktivierung von Entwicklungskosten, Aktivierung von Entwicklungskosten
Hallo,

ich habe eine Frage hinsichtlich der Aktivierung von Entwicklungskosten. Aktiviert werden dürfen diese ja grundsätzlich erst wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein VG entsteht.
Zudem fordert der Gesetzgeber, dass die E-kosten nicht erst nach Fertigstellung des VG aktiviert werden, sondern bereits während der Entwicklungsphase.

Nun zu meinen Fragen:

1)
sind die E-kosten (falls aktivierungsfähig, d.h. alle Ansatzkriterien erfüllt) direkt unterjährig mit Anfallen des Aufwands  zu aktivieren oder werden die   E-kosten einer Periode zum Bilanzstichtag zusammengefasst aktiviert. Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage?



2)
angenommen es handelt sich um eine mehrjährige F&E-Periode (bspw. 4 Jahre).
1.Jahr: es wird nur Forschung betrieben ->direkter Aufwand
2.Jahr: 1/2 Forschung, 1/2 Entwicklung (mit Beginn Entw. ist klar das VG entsteht - techn realisierbar) -> 1/2 F-kosten direkter Aufw, E-kosten können aktiviert werden
3. + 4. Jahr Entwicklung

angenommen das Unternehmen aktiviert die E-kosten im 2. Jahr (nicht (obwohl aktivierungsfähig), darf es die Kosten dann im 3./4. Jahr noch aktivieren oder nicht? (Hab da was von Nachaktivierungsverbot gehört, aber das gilt mE nur im Hinblick auf die nicht aktierungsfähigen E-Kosten)

Ich freue mich über eine Antwort und konstruktive Lösungsvorschläge.

Frdl. Gruß
Hallo,

zu 1) gibt keine Gesetzesgrundlage. Es kommt darauf an, wie oft die Abschlüsse benötigt werden, bei Monatsabschlüssen monatlich, Jahresabschlüssen jährlich. Ergibt sich aber aus der Logik der Bilanzierung.

zu 2) genau, es gibt ein Nachaktivierungsverbot. D.h. Kosten, die obwohl aktivierungsfähig, in Vorperioden nicht aktiviert wurden, dürfen in der laufenden Periode nicht nachaktiviert werden. Steht aber so auch im IAS 38.

Beste Grüße

Ingo Weber

CEO FAS AG
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