Guten Abend,
wenn ich am Ende eines Jahres durch Abgleich mit der Bilanz des letzten Jahres feststelle, dass im letzten Jahr fälschlicherweise kein Wertminderungstest des Goodwill durchgeführt wurde und dieser also zum Zeitpunkt des Abgeichs zu hoch angesetzt ist, was muss ich dann tun laut IFRS? Soll ich den Goodwill einfach nachträglich abschreiben?
Wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe
Beste Grüße
Claus
wenn ich am Ende eines Jahres durch Abgleich mit der Bilanz des letzten Jahres feststelle, dass im letzten Jahr fälschlicherweise kein Wertminderungstest des Goodwill durchgeführt wurde und dieser also zum Zeitpunkt des Abgeichs zu hoch angesetzt ist, was muss ich dann tun laut IFRS? Soll ich den Goodwill einfach nachträglich abschreiben?
Wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe
Beste Grüße
Claus