Kurze -aber für mich leider sehr schwierige- Frage:
Für Leistungen aus Lieferungen, die ich jetzt schon erbracht habe, möchte ich Rückstellungen bilden für die noch ausstehende Faktura (Ist eine erhebliche Aufwandsposition). Muss ich bei der Bewertung der Rückstellungen die allgemeinen Verwaltungskosten (bspw. in einem Großkonzern die `Overheadkosten´) mit passivieren oder reichen die direkten Herstellkosten? Wo genau ist das beschrieben bzw. wo kann man das nachlesen?
Vielen lieben Dank im Voraus für die Unterstützung!
Für Leistungen aus Lieferungen, die ich jetzt schon erbracht habe, möchte ich Rückstellungen bilden für die noch ausstehende Faktura (Ist eine erhebliche Aufwandsposition). Muss ich bei der Bewertung der Rückstellungen die allgemeinen Verwaltungskosten (bspw. in einem Großkonzern die `Overheadkosten´) mit passivieren oder reichen die direkten Herstellkosten? Wo genau ist das beschrieben bzw. wo kann man das nachlesen?
Vielen lieben Dank im Voraus für die Unterstützung!
