IAS 37.14

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IAS 37.14, Allgemeine Verwaltungs- und Gemeinkosten
Kurze -aber für mich leider sehr schwierige- Frage:

Für Leistungen aus Lieferungen, die ich jetzt schon erbracht habe, möchte ich Rückstellungen bilden für die noch ausstehende Faktura (Ist eine erhebliche Aufwandsposition). Muss ich bei der Bewertung der Rückstellungen die allgemeinen Verwaltungskosten (bspw. in einem Großkonzern die `Overheadkosten´) mit passivieren oder reichen die direkten Herstellkosten? Wo genau ist das beschrieben bzw. wo kann man das nachlesen?

Vielen lieben Dank im Voraus für die Unterstützung! :)
Hallo,

da fehlt einige Informationen. Haben Sie Forderungen bzw. ein Finanziellen Vermögenswert (IAS 39)? Haben  Sie Vorräte (IAS 2)? Ausgewiesene Forderungen müssen m.E. erst Abgeschrieben werden bevor eine Rückstellung gebildet werden kann. Vielleicht lese ich etwas falsch, mir fehlt einfach für was Sie eine Rückstellung bilden wollen.

MfG,
Danke für die Rückmeldung.

Es geht um Rückstellungen für die Abrechnungsleistung, die zum Jahresende noch nicht fakturiert sind, aber schon erbracht wurden - also Service wurde erbracht, Kosten für die Abrechnung dieser Leistungen kommen im Folgejahr (Papier, Druck, Porto, Bearbeitung der Kundenrückfragen). Es geht also nicht um die Forderungen, sondern um die noch ausstehende Faktura. Die Passivierungspflicht wurde schon bestätigt - die Frage ist jetzt nur, ob der Aufwand für die Bearbeitung etwaiger Kundenanfragen die allgemeinen Verwaltungskosten bei der Rückstellung nach 37.14 mit berücksichtigt werden müssen.
Hallo,

Wenn alle 3 Kriterium des IAS 37.14 erfüllt sind wird die Rückstellung zur Bestmöglichen Schätzung Ausgewiesen bzw. in ihren Fall zur vollkosten.

IAS 37.37
"Bewertung
Bestmögliche Schätzung

37
 
Die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlichen Ausgabe ist der Betrag, den das Unternehmen bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag oder zur Übertragung der Verpflichtung auf einen Dritten zu diesem Termin zahlen müsste. Oft dürfte die Erfüllung oder Übertragung einer Verpflichtung zum Bilanzstichtag unmöglich oder über die Maßen teuer sein. Die Schätzung des vom Unternehmen bei vernünftiger Betrachtung zur Erfüllung oder zur Übertragung der Verpflichtung zu zahlenden Betrags stellt trotzdem die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlichen Ausgaben dar. "

Ich hoffe dies hilft etwas Klarheit zu bringen
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