IFRS 16 Leasing

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IFRS 16 Leasing, Einführung IFRS 16 wenn 2019 abgeschlossen
Wie würdet ihr IFRS 16 einführen wenn das Jahr 2019 bereits abgeschlossen und nicht mehr bebuchbar ist? Die Restlaufzeiten der Leasinggüter zum 01.01.2020 einbuchen? Also Asset an Verbindlichkeiten...

Und im Anschluss die Restbuchwerte Assets/Verbindlichkeiten die schon gem. IAS 17 bestanden haben, stornieren?

Ich brauche mal Feedback von Fachleuten dazu...

Viele Grüsse

Frank
kfm. Services & Controlling www.FrankMach.com
Zitat
Wie würdet ihr IFRS 16 einführen wenn das Jahr 2019 bereits abgeschlossen und nicht mehr bebuchbar ist?
IFRS 16 ist in der EU seit 01.01.2019 anzuwenden, daher ist eine Nichtanwendung ein Fehler i.S.v. IAS 8. Wenn der Effekt aus der Nichtanwendung auf die Darstellung der wirtschaftlichen Lage im Vorjahr wesentlich war, muss man im Jahresabschluss für dieses Jahr die Vergleichszahlen für das Vorjahr anpassen:
IAS 8.41: ...material errors are sometimes not discovered until a subsequent period, and these prior period errors are corrected in the comparative information presented in the financial statements for that subsequent period...
In der Praxis bedeutet es, dass man rückwirkend (soweit möglich) alles nachrechnen muss.
Zitat
Die Restlaufzeiten der Leasinggüter zum 01.01.2020 einbuchen?
Dies ist nur dann möglich, wenn der Effekt aus der Nichtanwendung seit 01.01.2019 wirklich unwesentlich ist.
IAS 8.8: ...policies need not be applied when the effect of applying them is immaterial.
Erfahrungsgemäß macht es oft schon einen nicht unerheblichen Unterschied, wenn man "einfach" ein Jahr von Zahlungen aus der Berechnung des Zugangswerts weglässt.
Zitat
Und im Anschluss die Restbuchwerte Assets/Verbindlichkeiten die schon gem. IAS 17 bestanden haben, stornieren?
Im Teil C von IFRS 16 gibt es konkrete Übergangsregelungen. Man kann unter bestimmten Voraussetzungen die Verträge, die bisher nach IAS 17 angesetzt wurden, mit den zum 01.01.2019 bestehenden IAS17-Werten fortführen (vgl. IFRS 16.C11); allerdings muss IFRS 16 auf die Zeiten nach dem 01.01.2019 angewendet werden. In der Praxis muss man dann pro Vertrag schauen, ob es für die alten Verträge dadurch überhaupt wesentliche Änderungen ergeben (es kann sein, dass es sich doch nicht so viel geändert hat). Für die Verträge, die nach IAS 17 als operatives Leasing klassifiziert waren und immer noch bestehen, s. IFRS 16.C8-C10.
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