Hallo liebe Accounting-freunde!
Ich recherchiere momentan zum Thema Erbbaurecht und Leasing. Angenommen A erteilt B ein Erbbaurecht über ein unbebautes Grundstück in Asian für 50 Jahre. Nach dem Nutzungsdauertest haben wir ein operating lease. Jedoch würde der Barwertes die 90 % deutlich reissen. Bilanziert der B nun unter finance lease? Nach 17.15A müssen nun Leasingverhältnisse die sowohl ein Grundstück und ein Gebäudekomponente enthalten, alle Kriterien nach IAS 17 prüfen. Vorher war es nur die Kaufoption zu prüfen.
Was mich jedoch wundert ist, dass nach Ablauf des Erbbaurechts der Leasinggeber dieses Erbbaurecht über das Grundstück jemand anderen geben wird, folglich könnte man argumentieren: Die Risiken und Chancen bleiben beim Leasinggeber. Wieso muss dann der Leasingnehmer dieses Erbbaurecht für die Nutzung des unbebauten Grundstücks, finance lease bilanzieren?
Ich recherchiere momentan zum Thema Erbbaurecht und Leasing. Angenommen A erteilt B ein Erbbaurecht über ein unbebautes Grundstück in Asian für 50 Jahre. Nach dem Nutzungsdauertest haben wir ein operating lease. Jedoch würde der Barwertes die 90 % deutlich reissen. Bilanziert der B nun unter finance lease? Nach 17.15A müssen nun Leasingverhältnisse die sowohl ein Grundstück und ein Gebäudekomponente enthalten, alle Kriterien nach IAS 17 prüfen. Vorher war es nur die Kaufoption zu prüfen.
Was mich jedoch wundert ist, dass nach Ablauf des Erbbaurechts der Leasinggeber dieses Erbbaurecht über das Grundstück jemand anderen geben wird, folglich könnte man argumentieren: Die Risiken und Chancen bleiben beim Leasinggeber. Wieso muss dann der Leasingnehmer dieses Erbbaurecht für die Nutzung des unbebauten Grundstücks, finance lease bilanzieren?