Hallo Community,
derzeit untersuche ich ein paar IFRS Jahresabschlüsse eines Unternehmens zwecks Unternehmensanalyse. Hoffentlich habe ich den Thread dem richtigen Thema zugeordnet, falls nicht Verzeihung.
Um meine Frage verständlich zu machen füge ich hier im Vorhinein die Passagen ein, auf die ich mich beziehe:


Im ersten Bild ist sichtbar, dass das Unternehmen langfristige (lfr.) Leasingverpflichtungen (LV) i.H.v. 504T€ vorweist.
Im zweiten Bild, welches die Folgeperiode zeigt, sehen wir als Anhangsangabe für zusätzliche Informationen zur GuV, dass die Leasingzahlungen 942T€ betragen. Das ist wesentlich höher, als die gesamten lfr. LV.
Wir wissen also, dass der Unterschied dadurch zustande kommt, weil die kurzfristigen (kfr.) und direkt kündbaren LV nicht unter den Verpflichtungen im Anhang unter "sonstige finanzielle Verpflichtungen" verzeichnet werden. (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege)
Wenn ich Vergleichbarkeit herstellen will, indem ich die lfr. Leasingverpflichtungen diskontiere und der Bilanz hinzurechne, wie behandle ich dann die kfr. Leasingverpflichtungen. Denn ich weiß, dass sich die kfr. LV nicht den lfr. angleichen werden. Verwende ich dann approximativ einen Durchschnittswert? Denn detaillierte Angaben zu den kfr. LV sind nicht gegeben.
Vielen Dank im Voraus,
Filius_Gregoris
derzeit untersuche ich ein paar IFRS Jahresabschlüsse eines Unternehmens zwecks Unternehmensanalyse. Hoffentlich habe ich den Thread dem richtigen Thema zugeordnet, falls nicht Verzeihung.
Um meine Frage verständlich zu machen füge ich hier im Vorhinein die Passagen ein, auf die ich mich beziehe:


Im ersten Bild ist sichtbar, dass das Unternehmen langfristige (lfr.) Leasingverpflichtungen (LV) i.H.v. 504T€ vorweist.
Im zweiten Bild, welches die Folgeperiode zeigt, sehen wir als Anhangsangabe für zusätzliche Informationen zur GuV, dass die Leasingzahlungen 942T€ betragen. Das ist wesentlich höher, als die gesamten lfr. LV.
Wir wissen also, dass der Unterschied dadurch zustande kommt, weil die kurzfristigen (kfr.) und direkt kündbaren LV nicht unter den Verpflichtungen im Anhang unter "sonstige finanzielle Verpflichtungen" verzeichnet werden. (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege)
Wenn ich Vergleichbarkeit herstellen will, indem ich die lfr. Leasingverpflichtungen diskontiere und der Bilanz hinzurechne, wie behandle ich dann die kfr. Leasingverpflichtungen. Denn ich weiß, dass sich die kfr. LV nicht den lfr. angleichen werden. Verwende ich dann approximativ einen Durchschnittswert? Denn detaillierte Angaben zu den kfr. LV sind nicht gegeben.
Vielen Dank im Voraus,
Filius_Gregoris