Unfertige nach IAS

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Unfertige nach IAS
Hallo,

man kann ja grundsätzlich sagen, dass man die unfertigen anteilig mit dem zu erzielenden Erlös bewerten kann.
Nun habe ich bei folgendem Thema einen Hänger.

Grundsätzlich hat folgendes Produkt eine Marge von 20%
Nehmen wir an ich habe ein unfertiges mit Kosten zu 1.000.

Entsprechend kann ich ja dieses Halbfertige zu 1.200 ansetzen.

Was ist nun wenn ich genau weiß, dass die 1.000 fast ausschließlich aus Nacharbeit etc. entstehen. Also theoretisch keinen Umsatz generieren können. Die Arbeit hat also z.B. einen tatsächlichen Wert von 800.
Kann ich hier tatsächlich unter Herstellkosten gehen? Irgendwie glaube ich das nicht.

Oder wird das dann zu Herstellkosten trotzdem 1.000 angesetzt (Oder 1.200)? und spätestens bei Rechnungsstellung gibt es dann einen Verlust wenn man die Halbfertigen auflöst und Umsatz generiert?

Hoffe es kam rüber welchen Knoten ich im Kopf habe =)

Danke.
[COLOR=#FF0066]UNFERTIGE ERZEUGNISSE - Die Bewertung nach IAS/IFRS[/COLOR]
Umlaufvermögen
Current Assets
Vorräte

Vorräte im Sinne des IAS/IFRS sind Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden, die sich in der
Herstellung für einen solchen Verkauf befinden oder die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dazu bestimmt sind, bei der Herstellung
oder der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht zu werden.

Bei unfertigen und fertigen Leistungen und Erzeugnissen handelt es sich deswegen um Vorräte im Sinne des IAS/IFRS, die grundsätzlich
nach IAS 2 zu bilanzieren sind. Vorräte sind danach mit dem niedrigeren Wert aus (A) Anschaffungs- oder Herstellungskosen und
(B) Nettoveräußerungswert zu bewerten.

(A) Herstellungskosten
Nach IAS 2.10 gehören zu den Herstellungskosten alle Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren
derzeitigen Zustand zu versetzen. Es sind dabei alle „produktionsgebundenen Vollkosten“ zu berücksichtigen. Auch die Produktions-
gemeinkosten sind bei der Ermittlung der Herstellungskosten zwingend zu berücksichtigen.

(B) Nettoveräußerungswert
Vorräte sind auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert abzuschreiben, wenn sie zum Beispiel beschädigt, ganz oder teilweise veraltet,
der Verkaufspreis zurückgegangen ist, oder die geschätzten Kosten der Fertigstellung gestiegen sind. Nettoveräußerungswert ist gemäß
IAS 2.6 der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung
und der geschätzten Vertriebskosten.

[COLOR=#FF3333]ALSO[/COLOR]
Eine Abschreibung auf den Nettoveräußerungswert ist zwingend durchzuführen, wenn dieser unterhalb der Herstellungskosten liegt!

In deinem Beispiel werden 800 EUR angesetzt!

Gruß
PJane
PJ
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