Guten Tag,
ich habe momentan ein Thema auf dem Tisch und zwar ist zu Prüfen, wann die Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen und deren Zinsen zu erfolgen hat.
Die Steuererstattungsansprüche ergeben sich aus einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung). Nehmen wir an, der Bericht über die Betriebsprüfung erreicht das Unternehmen schon im laufenden Geschäftsjahr, der eigentlich Steuerbescheid wird jedoch erst im Folgejahr ausgestellt.
Wann ist hier nach IFRS ein Steuererstattungsanspruch zu bilanzieren? Des Weiteren besteht auch die Frage, wann die dazugehörigen Zinsen zu bilanzieren wären.
Hat hierzu jemand eine Lösung?
Vielen Dank im Voraus.
ich habe momentan ein Thema auf dem Tisch und zwar ist zu Prüfen, wann die Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen und deren Zinsen zu erfolgen hat.
Die Steuererstattungsansprüche ergeben sich aus einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung). Nehmen wir an, der Bericht über die Betriebsprüfung erreicht das Unternehmen schon im laufenden Geschäftsjahr, der eigentlich Steuerbescheid wird jedoch erst im Folgejahr ausgestellt.
Wann ist hier nach IFRS ein Steuererstattungsanspruch zu bilanzieren? Des Weiteren besteht auch die Frage, wann die dazugehörigen Zinsen zu bilanzieren wären.
Hat hierzu jemand eine Lösung?
Vielen Dank im Voraus.
Bearbeitet:
CHLO - 24.10.2017 11:37:40