Hallo
jetzt hätte ich noch eine frage zur Bewertung von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Konkret zum Unterschied UGB bzw HGB und IFRS.
Also nach IAS bestehen ja 2 Möglichkeiten:
- Bewertung zum beiz. ZW (d.h. Darstellung als passivischer Abgrenzungsposten) --> Bruttomethode
- mit dem NOminalwert (Abzug der Zuwendungen von dem BW des Vermögensgegenstandes) --> Nettomethode
Laut der Stellungnahme des AFRAC über die Regelungen nach UGB gibt es ebenso diese 2 Möglichkeiten. Was mich jedoch bei den Ausführungen zur Nettomethode verwirrt: "die gewährten Zuschüsse werden direkt von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt, wodurch es zu einer Kürzung der Zugänge im Anlagespiegel kommt.
Bei den Ausführungen zum IAS 20 über die Nettomethode steht jedoch: die historischen AHK bleiben unberührt - die zuwendungen sind vom BUCHWERT des Vermögenswertes abzusetzen.
Genau das verstehe ich nicht ganz...wieso bleiben denn die AHK unberührt? Wenn vorher ein Zuschuss gewährt wird und danach ein VW angeschafft- sind doch ebenso die AHK betroffen oder?Sind die Methoden nach UGB und IAS daher nicht ganz ident???
ich wäre euch wirklcih sehr dankbar für eure hilfe!!
jetzt hätte ich noch eine frage zur Bewertung von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Konkret zum Unterschied UGB bzw HGB und IFRS.
Also nach IAS bestehen ja 2 Möglichkeiten:
- Bewertung zum beiz. ZW (d.h. Darstellung als passivischer Abgrenzungsposten) --> Bruttomethode
- mit dem NOminalwert (Abzug der Zuwendungen von dem BW des Vermögensgegenstandes) --> Nettomethode
Laut der Stellungnahme des AFRAC über die Regelungen nach UGB gibt es ebenso diese 2 Möglichkeiten. Was mich jedoch bei den Ausführungen zur Nettomethode verwirrt: "die gewährten Zuschüsse werden direkt von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt, wodurch es zu einer Kürzung der Zugänge im Anlagespiegel kommt.
Bei den Ausführungen zum IAS 20 über die Nettomethode steht jedoch: die historischen AHK bleiben unberührt - die zuwendungen sind vom BUCHWERT des Vermögenswertes abzusetzen.
Genau das verstehe ich nicht ganz...wieso bleiben denn die AHK unberührt? Wenn vorher ein Zuschuss gewährt wird und danach ein VW angeschafft- sind doch ebenso die AHK betroffen oder?Sind die Methoden nach UGB und IAS daher nicht ganz ident???
ich wäre euch wirklcih sehr dankbar für eure hilfe!!