Hallo,
ich habe folgendes Problem. In der UG in der ich tätig bin, gab es zwei Gesellschafter/Geschäftsführer. Diese haben sich nunmehr getrennt. Einer der beiden führt die UG weiter dem anderen wurde eine Abfindung zugestanden. Das Eigenkapital, welches beide seinerzeit eingelegt hatten betrug jeweils 500,00 Euro. Die Abfindungsummer die der ausscheidene Gesellschafter/Geschäftführer erhält ist höher als das Eigenkapital und auch höher als die normalerweise im Gesellschaftervertrag bestimmte. Die Auszahlung der Abfindung wird in monatlichen Raten vorgenommen und erstreckt sich über eine Zeitraum von einem Jahr. Wobei ein Teil der Auszahlung in 2019 vorgenommen wurde und der Rest in 2020 erfolgt.
Meine Frage ist nun, wie muss diese Abfindung verbucht werden, was passiert mit dem Eigenkapitalkonto des ausscheidenen Gesellschafters/Geschäftsführers und wie buche ich die noch ausstehenden Verbindlichkeiten des Gesellschafters/Geschäftsführers gegenüber der UG (Verrechnungskonto des Gesellschafters/Geschäftsführers). Letzteres wäre für mich eine vorweggenommene Gewinnausschüttung, bin mir aber nicht sicher.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
ich habe folgendes Problem. In der UG in der ich tätig bin, gab es zwei Gesellschafter/Geschäftsführer. Diese haben sich nunmehr getrennt. Einer der beiden führt die UG weiter dem anderen wurde eine Abfindung zugestanden. Das Eigenkapital, welches beide seinerzeit eingelegt hatten betrug jeweils 500,00 Euro. Die Abfindungsummer die der ausscheidene Gesellschafter/Geschäftführer erhält ist höher als das Eigenkapital und auch höher als die normalerweise im Gesellschaftervertrag bestimmte. Die Auszahlung der Abfindung wird in monatlichen Raten vorgenommen und erstreckt sich über eine Zeitraum von einem Jahr. Wobei ein Teil der Auszahlung in 2019 vorgenommen wurde und der Rest in 2020 erfolgt.
Meine Frage ist nun, wie muss diese Abfindung verbucht werden, was passiert mit dem Eigenkapitalkonto des ausscheidenen Gesellschafters/Geschäftsführers und wie buche ich die noch ausstehenden Verbindlichkeiten des Gesellschafters/Geschäftsführers gegenüber der UG (Verrechnungskonto des Gesellschafters/Geschäftsführers). Letzteres wäre für mich eine vorweggenommene Gewinnausschüttung, bin mir aber nicht sicher.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.