Hallo,
als Eigentümer in einer WEG wird jedes Jahr vom Verwalter eine Hausabrechnung gemacht. Das Wirtschaftsjahr ist vom 1.01 bis 31.12 des Jahres.
Nun ist folgende Situation eingetreten: Die Jahresabrechnug Hausgeld für 2015 wurde erst spät in 2016 gemacht. Es mussten Nachzahlungen von den Eigentümern bezahlt werden. Diese Nachzahlungen wurden vom Verwalter Mitte 2017 erst eingezogen. Damit sollte die Abrechnung 2015 ausgeglichen sein.
Nun hat der Verwalter die Abrechnung für 2016 erstellt. Da 2016 aber die Nachzahlungen für 2015 noch nicht stattgefunden haben, sondern erst 2017 stellt er die schon gezahlten Nachzahlungen für 2016 erneut in Rechnung.
Die Begründung ist, das 2016 ja keine Zahlung eingegangen sei und daher der Rückstand immer noch bestehen würde. Der Ausgleich würde erst mit der Abrechnung 2017 erfolgen . Es geht hier um Nachzahlungen in Höhe von ca 15000€ für alle Eigentümer die nun zum 2 mal bezahlt werden sollen.
Ich kann nicht glauben, das der Verwalter 2 mal die gleiche Rechnug stellen kann obwohl er diese bereits bezahlt bekommen hat, auch wenn es von der Buchhaltung her nicht in 2016 geschehen ist. Die jetzige Rechnungsstellung ist ja 2017 mit dem aktellen Kontostand . Daher die Frage an die Fachleute- wie wird so etwas normalerweise gehändelt? Für Hilfe wäre ich dankbar.
als Eigentümer in einer WEG wird jedes Jahr vom Verwalter eine Hausabrechnung gemacht. Das Wirtschaftsjahr ist vom 1.01 bis 31.12 des Jahres.
Nun ist folgende Situation eingetreten: Die Jahresabrechnug Hausgeld für 2015 wurde erst spät in 2016 gemacht. Es mussten Nachzahlungen von den Eigentümern bezahlt werden. Diese Nachzahlungen wurden vom Verwalter Mitte 2017 erst eingezogen. Damit sollte die Abrechnung 2015 ausgeglichen sein.
Nun hat der Verwalter die Abrechnung für 2016 erstellt. Da 2016 aber die Nachzahlungen für 2015 noch nicht stattgefunden haben, sondern erst 2017 stellt er die schon gezahlten Nachzahlungen für 2016 erneut in Rechnung.
Die Begründung ist, das 2016 ja keine Zahlung eingegangen sei und daher der Rückstand immer noch bestehen würde. Der Ausgleich würde erst mit der Abrechnung 2017 erfolgen . Es geht hier um Nachzahlungen in Höhe von ca 15000€ für alle Eigentümer die nun zum 2 mal bezahlt werden sollen.
Ich kann nicht glauben, das der Verwalter 2 mal die gleiche Rechnug stellen kann obwohl er diese bereits bezahlt bekommen hat, auch wenn es von der Buchhaltung her nicht in 2016 geschehen ist. Die jetzige Rechnungsstellung ist ja 2017 mit dem aktellen Kontostand . Daher die Frage an die Fachleute- wie wird so etwas normalerweise gehändelt? Für Hilfe wäre ich dankbar.