Hallo zusammen,
ich arbeite seit kurzem in einem Autohaus und aufgrund eines Krankheitsfalles sind einige Angelegenheiten unklar. Es geht im speziellen um die zu verkaufenden Gebrauchtwagen, die zum 31.12. im Bestand waren.
Leider ist verpasst worden, diese Fahrzeuge mit dem Stichtag 31.12. zu bewerten (DAT). Ist es ausreichend wenn man dies erst jetzt macht? Müssen alle Fahrzeuge bewertet werden, oder ist der Risikobestand (älter als 90 Tage am 31.12.) ausreichend.
Welche Pflichten muss ich handels- und steuerrechtlich einhalten?
Kann ich jetzt noch eine "Reparatur" der fehlenden Bewertungen zum 31.12. vornehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüße
ich arbeite seit kurzem in einem Autohaus und aufgrund eines Krankheitsfalles sind einige Angelegenheiten unklar. Es geht im speziellen um die zu verkaufenden Gebrauchtwagen, die zum 31.12. im Bestand waren.
Leider ist verpasst worden, diese Fahrzeuge mit dem Stichtag 31.12. zu bewerten (DAT). Ist es ausreichend wenn man dies erst jetzt macht? Müssen alle Fahrzeuge bewertet werden, oder ist der Risikobestand (älter als 90 Tage am 31.12.) ausreichend.
Welche Pflichten muss ich handels- und steuerrechtlich einhalten?
Kann ich jetzt noch eine "Reparatur" der fehlenden Bewertungen zum 31.12. vornehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüße