Konten GuV und Bilanzierung - Bank vs. Kasse

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Konten GuV und Bilanzierung - Bank vs. Kasse
Hallo Forum,

ich vertrete den Finanzvorstand unseres kleinen Vereins und ich muss nun eine Bilanz und eine GuV anfertigen. Wir haben seit nicht allzu langer Zeit ein Bankkonto. Als noch alles über die Kasse lief, ließ ich den Bereich Bank aus, allerdings erhalten wir nun z.B. Mitgliederbeiträge sowohl bar (Kasse) also auch per Überweisung (Bank). Auch Ausgaben erfolgen sowohl bar, als auch per Überweisung. Bislang fertigte ich eine GuV an und nutzte den Wert dann in der Bilanz im Bereich "Kasse". Muss ich, da wir nun auch ein Bankkonto haben, zweimal eine GuV anfertigen - für die Kasse und noch einmal für das Bankkonto?

Ich hoffe, dass ich hier Hilfe finde. Meine bisherigen Recherchen brachten mich leider nicht weiter und nun wird es zeitlich leider etwas eng.


Liebe Grüße
Krix
In der GuV werden Erträge und Aufwendungen gezeigt. Gebucht wird auf den der GuV zugeordneten sogenannten Erfolgskonten. Eine GuV gibt es nur einmal.

Die Vereinsbeiträge bleiben Erträge aus Mitgliederbeiträgen, egal ob diese bar oder auf dem Bankkonto eingehen.
Du kannst das im Text bezeichnen, z.B. Beitrag Helmut Müller, Auszug Nr. 36 v. 23.12.16.  Beitrag Frieda Meier, Kasse vom 19.11.2016.

Dasselbe gilt für Aufwendungen, es gibt z.B. ein Aufwandskonto für Büromaterial und je nach Zahlungsweise wird im Haben gegen Kasse oder Bank gebucht.

In der Aktiva der Bilanz musst du selbstverständlich ein Sachkonto für die Bank führen, du willst ja auch den Kontostand abstimmen können! So ist das in Unternehmen, die einen JA nach HGB machen müssen.

ABER:

Da es sich bei euch um einen kleinen Verein handelt, ist es doch sicher ausreichend, ein Kassenbuch zu führen, die Bankauszüge sortiert abzuheften und ggfs. zu beschriften und dazu eine Excel-Datei zu führen, in der die Geldein- und Ausgänge entsprechend ihrer Art und jeweils als Bar- und Bankumsätze gekennzeichnet zu führen. Kassen- und Bankbestand sollten dabei jeweils getrennt geführt und abstimmbar mit Auszügen und Kassenbuch sein.
Hallo

VEREINSBUCHFÜHRUNG:

In gemeinnützigen Organisationen und gemeinnützigen Vereinen stellt die getrennte Erfolgsrechnung - also die Aufteilung aller
- vereinsinternen Einnahmen und
- vereinsinternen Ausgaben

auf die 4 steuerrechtlich relevanten und getrennt zu buchenden Bereiche:

1. Ideeller Bereich des Vereins
2. reine Vermögensverwaltung
3. Zweckbetrieb des Vereins
4. steuerschädliche wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Gaststätte)

besondere Anforderungen an die Kontierung und Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben. Der im Verein verwendete Kontenplan muss das widerspiegeln.

Grundsätzlich gibt es für die steuerrechtlich korrekte Aufteilung in die relevanten steuerlichen Bereiche durch den verwendeten Kontenplan zwei verschiedene Möglichkeiten:

1. Die Konten werden zunächst nach den steuerlich abgegrenzten Bereichen in Klassen gegliedert(1-4). Dort finden sich jeweils analoge Konten für wirtschaftlich zusammengehörigen Ausgaben und Einnahmen.

2. Die Kontenklassen werden (wie das bei der Kontierung im gewerblichen Bereich üblich ist) nach Aufwands- und Ertragsarten getrennt. Für die steuerlich relevanten Bereiche werden dann jeweils gleiche Sachkonten "nebeneinander" gestellt und differenziert gebucht.

Für die Bestandskonten (Finanzkonten, Anlagevermögen, Verbindlichkeiten etc.) ist eine Trennung nach steuerlichen Bereichen (1-4) nicht erforderlich. Sie müssen also sicherstellen, dass die verschiedenen Konten demnach nicht vermischt werden, das macht die Darstellung und Gewinnermittlung nicht einfacher.

Grüße
Patrick Jane
Patrick Jane
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