Korrektes Buchen der Jahresabschlussgebühren / Rückstellung

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Korrektes Buchen der Jahresabschlussgebühren / Rückstellung
Guten Abend lieber Forengemeinde,

ich brauch einmal eure Hilfe beim Verbuchen der Jahresabschluss-Kosten bzw. deren Rückstellung.
Ehrlicherweise verstehe ich die Buchungen unseres STB´s nicht vollständig und hoffe auf etwas Hilfe:


31.12.2023
1612  an 4957          2702,61 Euro
Jahresabschluss 2021
->

31.12.2023
2020 an 4957            -1500 Euro
-> Hierbei handelt es sich doch um die Auflösung der Rückstellung aus dem Vorjahr, richtig?


31.12.2023
1612 an 2020           -2500,00 Euro
1548 an 1576              399,16 Euro
Jahresabschluss 2022


31.12.2023
0977 an 4957           -1900,00 Euro
Rückstellung JA 2023


Könnt Ihr die Buchungen bitte einmal kommentieren - ich verstehe es einfach nicht.
Die Rechnung für den Abschluss 2023 bekomme ich jetzt in 2025.
Die Bezahlung buche ich dann 1612 an Bank - soweit klar.

Abe was passiert jetzt beim 2024er Abschluss.
Die Rückstellung für den JA 2023 i.H.v. 1900 Euro wird erlöswirksam aufgehoben.
Welche Rechnung wird dafür eingebucht?
Anschließend wird die neue Rückstellung für JA 2024 gebucht???

Ich verstehe es einfach nicht.

Aus meiner Logik hätte ich während des Jahresabschlusses eine Rückstellung für die Kosten eingebucht.
Wenn ich die Rechnung erhalte, würde ich diese Aufwand gegen Kreditor buchen und bezahlen.
De Rückstellung würde ich mit Erhalt der Rechnung auflösen. Dadurch hätte ich auf dem Aufwandkonto lediglich die Differenz zwischen Rückstellung und tatsächlichen Kosten.

Aber durch die Buchungssätze oben steige ich nicht durch - Sorry...
Ohne das jetzt im Detail nachvollziehen zu können - generell werden meistens die Rechnungen für Steuerberatung und Jahresabschluss unter dem Jahr auf das Konto 495x gebucht und beim Abschluss bezogen auf die Jahre entsprechend "verteilt" auf andere Konten. Im Allgemeinen wird dafür die bestehende Rückstellung für das Jahr aufgelöst und eine neue  für das laufende Jahr gebildet.

Ansonsten ist noch eine Umsatzsteuerbuchung dabei, die Buchung auf 1612 (Forderungen gegen verb. Unternehmen, SKR03) finde ich auch nicht schlüssig. Aber frag dazu doch deinen Steuerberater. Vielleicht ist es auch ein anderer Sachkontenrahmen, sieht für mich irgendwie nach SKR03 aus. 1612 gibt es laut Datev bei SKR49 wieder als Forderungskonto für atypisch stille Gesellschafter. Ohne SKR Angaben ist es manchmal schwierig.
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