Leasing/Mietkauf EDV-Geräte - Aktivierung vs. Betriebsausgabe

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Leasing/Mietkauf EDV-Geräte - Aktivierung vs. Betriebsausgabe
Hallo zusammen,

wir haben neue EDV-Geräte via Leasing angeschafft. Es handelt sich um einen Vollamortisationvertrag.

Nutzungsdauer lt. Afa-Tabelle: 3 Jahre
Lauf des Leasingvertrages: 3 Jahre

Es handelt sich bei den Leasingraten also eher um Kaufraten und somit müssten wir den VG bilanzieren und auf 3 Jahre abschreiben? Mein Chef allerdings setzt die Leasingraten als Betriebsausgabe an.

Unabhängig von der Frage ob das richtig oder falsch ist, stellt sich für mich auch die Frage  ob es für die GuV überhaupt einen Unterschied ergibt?

Fall 1: Ich buche die Raten als Betriebsausgabe
Fall 2: Ich aktiviere den Gesamtbetrag und schreibe den VG ab. Hier erscheint meine Abschreibung als Aufwand in gleicher Höhe in der GuV als in Fall 1 die Betriebsausgabe.

Geht es bei den ganzen Unterscheidungen und Diskussionen über Mietkauf, Leasing, OL, FL, Teilamortisation, Vollamortisation etc. etc. nur um die wirtschaftliche Zurechnung des VG?
Danke schon vorab für eure Beiträge!
Grüße Markus
Hallo  SchueMa,

[CODE]Fall 1: Ich buche die Raten als Betriebsausgabe
Fall 2: Ich aktiviere den Gesamtbetrag und schreibe den VG ab. Hier erscheint meine Abschreibung als Aufwand in gleicher Höhe in der GuV als in Fall 1 die Betriebsausgabe. [/CODE]

Es wurde zwar nicht gefragt, aber es ist klar, dass es kein Wahlrecht gibt.

[CODE]Hier erscheint meine Abschreibung als Aufwand in gleicher Höhe in der GuV als in Fall 1 die Betriebsausgabe[/CODE]

Wieso denn?  Weil es so im Vertrag von deiner Firma geregelt wurde. Wenn du den Vertrag kennst, kannst du auch selber ausrechnen, ob es dasselbe ist. Vergiss aber nicht den Zinsaufwand, der sich in den Kaufraten steckt. Der stellt nämlich die Betriebsausgaben dar.

[CODE]Geht es bei den ganzen Unterscheidungen und Diskussionen über Mietkauf, Leasing, OL, FL, Teilamortisation, Vollamortisation etc. etc. nur um die wirtschaftliche Zurechnung des VG?
[/CODE]

Was heisst "nur"?  Ja, darum geht es.

1. Mietkauf und Leasing sind zwei völlig voneinander  verschiedene Bereiche.
2. OL, FL, Teilamortistion, Vollamortisation gehören zum Leasingbereich und haben gar nicht mit dem Mietkauf zu tun.

Dir ist offensichtlich die ganze Kausalität nicht klar. was hier  der Grund und was hier die Folge ist.
Bearbeitet: Macaslaut - 11.07.2019 08:52:00
Es gibt doch den Leasingerlass der Finanzverwaltung (BMF IV B/2 - S 2170 - 31/71) - aus dem geht doch die Vorgehensweise hervor. Ein Wahlrecht besteht hier nicht - entweder muss aktiviert werden nach Leasingerlass oder die Raten sind Betriebsaufwand. Unterschiedliche Vorgehensweise nach IFRS lasse ich hier außen vor, weil kaum relevant.
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