Hallo zusammen,
wir haben neue EDV-Geräte via Leasing angeschafft. Es handelt sich um einen Vollamortisationvertrag.
Nutzungsdauer lt. Afa-Tabelle: 3 Jahre
Lauf des Leasingvertrages: 3 Jahre
Es handelt sich bei den Leasingraten also eher um Kaufraten und somit müssten wir den VG bilanzieren und auf 3 Jahre abschreiben? Mein Chef allerdings setzt die Leasingraten als Betriebsausgabe an.
Unabhängig von der Frage ob das richtig oder falsch ist, stellt sich für mich auch die Frage ob es für die GuV überhaupt einen Unterschied ergibt?
Fall 1: Ich buche die Raten als Betriebsausgabe
Fall 2: Ich aktiviere den Gesamtbetrag und schreibe den VG ab. Hier erscheint meine Abschreibung als Aufwand in gleicher Höhe in der GuV als in Fall 1 die Betriebsausgabe.
Geht es bei den ganzen Unterscheidungen und Diskussionen über Mietkauf, Leasing, OL, FL, Teilamortisation, Vollamortisation etc. etc. nur um die wirtschaftliche Zurechnung des VG?
Danke schon vorab für eure Beiträge!
Grüße Markus
wir haben neue EDV-Geräte via Leasing angeschafft. Es handelt sich um einen Vollamortisationvertrag.
Nutzungsdauer lt. Afa-Tabelle: 3 Jahre
Lauf des Leasingvertrages: 3 Jahre
Es handelt sich bei den Leasingraten also eher um Kaufraten und somit müssten wir den VG bilanzieren und auf 3 Jahre abschreiben? Mein Chef allerdings setzt die Leasingraten als Betriebsausgabe an.
Unabhängig von der Frage ob das richtig oder falsch ist, stellt sich für mich auch die Frage ob es für die GuV überhaupt einen Unterschied ergibt?
Fall 1: Ich buche die Raten als Betriebsausgabe
Fall 2: Ich aktiviere den Gesamtbetrag und schreibe den VG ab. Hier erscheint meine Abschreibung als Aufwand in gleicher Höhe in der GuV als in Fall 1 die Betriebsausgabe.
Geht es bei den ganzen Unterscheidungen und Diskussionen über Mietkauf, Leasing, OL, FL, Teilamortisation, Vollamortisation etc. etc. nur um die wirtschaftliche Zurechnung des VG?
Danke schon vorab für eure Beiträge!
Grüße Markus