Hallo liebe Berufskollegen,
ich bin neu im Forum und benötige eure Hilfe. Unser Betrieb verfügt über ein ehemaliges Verwaltungsgebäude welches teilweise gewerblich vermietet wird. Da das Gebäude noch freie Räumlichkeiten besitzt, haben wir uns 2018 dazu entschlossen mehre Räume des Gebäudes zu einer Mietwohnung für einen Mitarbeiter umzunutzen.
Die Mietwohnung wurde im Dezember 2018 fertiggestellt. Meine Frage lautet: Ist die neue Mietwohnung als selbsständiges Wirtschaftsgut zu aktivieren oder handelt es sich um nachträgliche Herstellungskosten für das bereits aktivierte Gebäude?
Wenn ein eigenständiges Wirtschaftsgut zu aktivieren ist, wie lange muss es abgeschrieben werden?
ich bin neu im Forum und benötige eure Hilfe. Unser Betrieb verfügt über ein ehemaliges Verwaltungsgebäude welches teilweise gewerblich vermietet wird. Da das Gebäude noch freie Räumlichkeiten besitzt, haben wir uns 2018 dazu entschlossen mehre Räume des Gebäudes zu einer Mietwohnung für einen Mitarbeiter umzunutzen.
Die Mietwohnung wurde im Dezember 2018 fertiggestellt. Meine Frage lautet: Ist die neue Mietwohnung als selbsständiges Wirtschaftsgut zu aktivieren oder handelt es sich um nachträgliche Herstellungskosten für das bereits aktivierte Gebäude?
Wenn ein eigenständiges Wirtschaftsgut zu aktivieren ist, wie lange muss es abgeschrieben werden?