permanente Inventur

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permanente Inventur
Hallo,

wir wollen in unserem Unternehmen von der Stichtagsinvetur auf die permanente Inventur umstellen.

Was für Vorteile hat die permanente Inventur?
Was sind die "besonders wertvollen Wirtschaftsgüter", die so nicht aufgenommen werden dürfen ( schon ein Computer, oder ein Auto oder erst ein Gebäude?)
Ist die Umstellung immer zum Geschäftsjahresbeginn durchzuführen?

Es wäre schön wenn mir eine meine Fragen beantworten könnte  

Natürlich freue ich mich auch über weiterführende Infos. :klatschen:

Vielen Dank in Voraus für eure Mühe.

Klaus
--> INVENTUR
--> Permanente Inventur
--> Wechsel der Inventurart

--> Gesetze und Vorschriften im Überblick:
--> Handelsrechtliche Regelungen: §§ 240 ff. HGB (Inventar sowie Inventurvereinfachungsverfahren)
--> Steuerrechtliche Regelungen: §§ 140 ff. AO (Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten)
--> Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens: R 5.3 ff. EStR 2012
--> und weitere....


INVENTUR
Das HGB schreibt vor, dass jeder Kaufmann die Verpflichtung hat zu Beginn und bei Beendigung seines
Geschäftsbetriebes sowie zum Ende jedes Geschäftsjahres Vermögensgegenstände und Schulden seines
Betriebes aufzuzeigen und sie zu bewerten. Das gilt für Alle einzelne Positionen in der Bilanz, Aktiva und
Passiva!


DURCHFÜHRUNG DER INVENTUR
Körperlicher Inventur: Hier werden alle körperlich vorhandenen Gegenstände erfasst. Dazu gehören:
-Handelswaren aller Art
-Bargeldbestände aller Art
-Maschinen im Anlagevermögen
-Anlagen im Anlagevermögen
-Einrichtungsgegenstände im Anlagevermögen
-Fuhrpark im Anlagevermögen
-Gebäude im Anlagevermögen
etc.

Buchinventur: Erfasst alle nicht greifbaren Werte aus der Buchhaltung wie
-Guthaben bei den Geschäftsbanken
-Schulden bei den Geschäftsbanken
-Ausstehende Forderungen an Kunden
-Verbindlichkeiten an Lieferanten
-Finanzanlagen
-Immaterielle Vermögenesgegenstände
etc.


ARTEN DER INVENTUR:
-Stichprobeninventur
-Permanente Inventur
-Vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur


Frage des Verfassers:
PERMANENTE INVENTUR:
Bei der permanenten Inventur werden die Bestände des Vorratsvermögens und des Anlagevermögens art- und mengenmäßig in der Lagerbuchhaltung
und Anlagebuchhaltung elektronisch fortgeschrieben (AB + Zukäufe minus Abgänge = Inventurwert). Diese Bestände werden regelmäßig physikalisch
kontrolliert und ggf. in der EDV korrigiert (Schwund, Diebstahl, Verderben). Der Vorteil der permanenten Inventur besteht darin, dass die körperliche
Bestandsaufnahme nicht zum Bilanzstichtag 31.12 und auch nicht gleichzeitig für alle zu zählenden Positionen des Umlaufvermögens durchgeführt
werden muss. Die permanete Inventur ist daher die wohl bequemste Form der Inventur, da eine körperliche Bestandsaufnahme (fast) entfällt, der
Betrieb muss nicht geschlossen werden. Die Anwendung der permanenten Inventur setzt eine ordnungsgemäße Lagerbestandsführung durch ein
EDV-System voraus. Handelsrechtlich stützt sich das Verfahren auf § 241 Abs. 2 HGB.


WECHSEL DER INVENTURMETHODEN:
Ohne entsprechende betriebliche Gründe sollten die Inventurmethoden jedoch wegen der erforderlichen organisatorischen
Maßnahmen nicht gewechselt werden. Eine Kombination verschiedener Inventurverfahren ist durchaus zulässig.
Für die Wahl der im Unternehmen durchgeführten Inventurverfahren gilt kein Stetigkeitsgebot nach HGB.
Ein Wechsel - eine Kombination ist durchaus denkbar und auch möglich, auch während des Wirtschaftsjahres.


Gruß
PJane
PJ
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