Welche Folgen hat eine Umbuchung für das Bilanzergebnis

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Welche Folgen hat eine Umbuchung für das Bilanzergebnis, Fehlerhafte Buchung korregieren
Grüße,

ich bin absolut fachfremd und muss aber meinem Chef helfen.  Es handelt sich um eine Ein-Mann-GmbH.

Es wurde im 2015 ein 13. Monatsgehalt sowie Weihnachtsgeld an den Geschäftführer ausgezahlt (kein Fremdgeschäftsführer) und verbucht. Das Geld ist tatsächlich geflossen und auch versteuert worden. Leider nahm die damalige Buchhalterin die Buchung nicht auf dem Buchungskonto "Geschäftsführergehalt" vor, sondern auf "sonstige Löhne".  Aber dennoch wurde alles unter Personalkosten verbucht.

Nun wie verhält sich eine nachträgliche Buchungskorrektur zu dem Bilanzergebnis? Wenn Personalkosten von einem Personalbuchungskonto auf dem anderen nachträglich umgebucht werden, damit die korrekt abgebildet werden, aber der Zweck des Geschäftsvorfalls bleibt gleich, ergibt sich ein anderes steuerlich relevantes Bilanzergebnis? Und wurde diese Änderung zwangsläufig eine Betriebsprüfung wegen fehlerhafte Buchungen nach sich ziehen.

Wie verhält es sich mit dem Grundsatz der Klarkeit (GoBD v. 11.07.2019 Absch. 3.2.4 Tz.53) und der Verbuchung im Journal (GoBD v. 11.07.2019, Abschn. 5.3 Tz.93)? Ist es möglich eine solche Korrektur vorzunehmen, ohne eine Lawine loszutreten?

Der Steuerberater meint, die Vertragsänderung muss mit der Bilanz übereinstimmen. Mein Chef meint, er kann die Vertragsänderung nicht nachträglich genehmigen, solange die Zuwendungen nicht dem Geschäftsführergehaltskonto nicht zugeordnet sind, sonst wäre das eine wahrheitswidrige Vertragsänderung. Außerdem meint er, dass wenn die Umbuchung vorgenommen wird, ist das eine Bilanzänderung und das Bilanzergebnis nicht mehr stimmt, was eine Steuernachzahlung nach sich ziehen würde (sowie Betriebsprüfung, was er verständlicherweise vermeiden möchte).

Ich bin der Meinung, dass egal auf welchem Konto die Zuwendungen gelandet sind, ist der Geschäftsvorfall nachvollziehbar und nachprüfbar, sowie wahrheitsgemäß. Ich bin auch der Meinung, dass eine Umbuchung von einem Unterkonto der Personalkosten auf einem anderen zwar eine Bilanzänderung darstellt, aber keine steuerliche relevante Änderung des Bilanzergebnisses bedeutet.

Könntet Ihr mir Euere Meinungen /Erfahrungen/Wissen mit mir teilen?

Vielen Dank im Voraus!!!!!!!
Hallo,

ich sehe bei dieser Umbuchung keine Auswirkung auf die Bilanz. Lediglich die G+V würde sich auf Sachkontenebene ändern - ohne dass sich dabei das Ergebnis ändern würde. Daher wird sich auch nichts bei den Unternehmenssteuern ändern. Ich würde dennoch das alte Jahr nicht mehr anfassen. Das wäre m.E. unverhältnismäßig.

Die Umbuchung könnte allerdings lohnsteuerrechtliche Konsequenzen haben. Das kann ich aus dem o.g. Sachverhalt nicht eindeutig erkennen. Dafür müsste ggf. aber nur die Lohnabrechnung geändert werden.

LG, Biene
Hallo.

Ich bewerte das so:

Grundsätzlich ist auch das "Geschäftsführergehalt" ein Lohnkonto für Angestellte. Denn auch der GF ist ein Angestellter, jedoch prinzipiell laut aktueller Rechtsprechung kein Arbeitnehmer.

Dennoch sind die Kosten voll Betriebsausgaben und somit ein reiner Positionswechsel innerhalb der GuV. Also neutral ohne Auswirkung.

Aber:
Es handelt sich um eine "Ein-Mann-GmbH" und hierdurch ist der GF ein GGF (Gesellschafter Geschäftsführer) und da er alleiniger Gesellschafter ist, ist er sogar "beherschender GGF", was immer kritisch beäugt wird.

Laut aktueller Rechtslage, ist dieser BGGF (beherschender GGF) sozialversicherungstechnisch als Unternehmer zu werten und daher besteht für diesen keine Sozialvetsicherungspflicht. Dieses bitte am besten durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung BUND rechtssicher feststellen lassen.

Wenn jetzt Änderungen vollzogen werden, können sich Änderungen bei den Sozialabgaben ergeben. Auch eine Einstufung des 13. Gehalts als vGA wäre denkbar.


Mein Tipp: Mit Euren StB klären, da dieser die Gesamtzusammenhänge der Gesellschaft kennen sollte.

Normalerweise müsste auch ggf. der GF Anstellungsvertrag zur Bilanz veröffentlicht werden. Falls dieses für Euch gelten könnte, könnten Folgeprobleme auftreten.


Zitat
angie74 schreibt:
Es handelt sich um eine Ein-Mann-GmbH.
Bearbeitet: supertuxer - 05.09.2019 00:55:32 (Tippfehler)
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