Fehler bei Bilanzausweis Bruttomethode unter sonstige betriebliche Aufwendungen.
Hier müsste 32.070 und nicht 42.070 stehen.
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08.02.2012 17:17:36
Fehler bei Bilanzausweis Bruttomethode unter sonstige betriebliche Aufwendungen.
Hier müsste 32.070 und nicht 42.070 stehen. |
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09.02.2012 08:59:11
Sehr geehrter Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis! Wir haben den Fehler behoben. Mit freundlichen Grüßen S. Depold Redaktion Rechnungswesen-Portal.de |
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01.02.2013 09:47:23
Hallo,
wir haben Ihr Beispiel, was sehr gut ist, im Unterricht durchgenommen. Jedoch streiten wir darüber, dass in der GuV Tabelle auf der Seite nach der Nettomethode die sonst. betriebl. Aufwendungen mit 15588 beziffert ist. Ich bin der Meinung zu den 5588 kommen noch die 10000 € von den jährlichen Aufwendungen hinzu (100.000 € / 10 jahre). Der Lehrer ist anderer Meinung und auch einige Mitstreiter. Die sagen da kommt nur 5888 € rein. Würden Sie mir kurz ne Mail senden können ob meine oder die andere Meinung richtig ist und wenn warum. Vielen Dank im voraus. MfG Petra Breuer |
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15.05.2013 11:31:09
Zur Beispielrechnung Abzinsung Gewährleistungsrückstellung
Die Berechnung ist falsch! 1. Bilanzausweis für das Geschäftsjahr vom 1.1.2010 bis 31.12.2010 Nach Schmalenbach ist die Bilanz eine Zeitpunktrechnung, daher vom 1.1. bis 31.12. Der Bilanzausweis ist bei beiden Methoden richtig. 2. GuV für das Geschäftsjahr 2010 Die GuV ist eine Zeitraumrechnung daher GuV f. d. Gj. 2010 Die GuV ist falsch. Es fehlt der richtige Aufwand, und er beträgt 132.070,00€, nämlich der Erfüllungsbetrag. In der Praxis wird die Nettomethode nicht angewendet, weil es sie nicht gibt! Es gilt § 246 Abs. 2 HGB (nachlesen). Jahresergebnis: 110.000 ./. 132.070=BE -22.070,00 + 26.482= JÜ 4.412 3.Buchungen per s.b.Aufwendungen 132.070€ an Rückstellung für Gewährleistung 132.070€ per Rückstellungen für Gewährleistungen 26.482 an Zinsen und ähl. Erträge 26.482€ 4.Abzinsung Die Abzinsung ist nicht richtig. Die Rückstellung muß entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst werden. Hier wird über die gesamte Laufzeit nur ein Zinssatz angewandt. Ab dem Jahr 2011 wird wieder aufgezinst! Grund: Am Ende der Laufzeit muß sich Zuführung/Verbrauch, Zinsaufwand/Zinsertrag ausgleichen. Dies ist hier nicht geschehen. 5. Ausweis für 2011 Stand 1.1.2011: 105.588 ./: Inanspruchnahme 10.500 + Zinsaufwand 4632= Stand 31.12.2011 99.719 |
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19.06.2013 10:23:46
Zinsaufwand 4632 ??
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18.07.2013 12:15:34
Entwicklung der Gewährleistungsrückstellung in den Geschäftsjahren 2010 bis 2020
Bis zum Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999 waren Rückstellungen mit dem Betrag zu bewerten, der auf Basis der am Bilanzstichtag geltenden Verhältnisse erforderlich war, um die Verpflichtung zu begleichen (d.h. ohne Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen und ohne Abzinsung). Letztlich führt das Abzinsungsgebot (in unserem Beispiel rd. 26.000€) zu einer erheblichen Unterdotierung der Rückstellung und damit aus handelsrechtlicher Sicht zu einer Besteuerung von Scheingewinnen in 2010 (15 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Soli von 26.000€ sowie Gewerbesteuer). Wir haben also im ersten Schritt den Wert der Rückstellung künstlich in einem Jahr vermindert (abgezinst) und zahlen hierfür Steuern (kummulierter „Gewinn“ der Jahre bis 2020). Im zweiten Schritt erfolgt die jährliche Aufzinsung der Rückstellung (Periodenerfolg!!). Die Gewinnminderungen durch die Aufzinsung erfolgen dagegen ratierlich bis 2020. Am Enge der Laufzeit ist die Rückstellung verbraucht, Zinsertrag und Zinsaufwand gleichen sich dann im Jahr 2020 aus. Nachfolgend Bilanz- und GuV -Ausweis in den Jahren: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 ........2020 Stand 1.1 132.068 105.587 99.719 93.013 85.402 76.815 16.289 Zuführung 0 0 0 0 0 0 0 Verbrauch 0 -10.500 -11.025 -11.576 -12.155 -12.763 -16.289 Zinsaufwand 0 4.632 4.319 3.965 3.121 2.617 0 Zinsertrag -26.481 0 0 0 0 0 0 Stand 31.12. 105.587 99.719 93.013 85.402 76.815 67.173 0 |
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