wir sind nicht befugt, im Einzelfall zu beraten. Ich möchte Ihnen dringend raten, sich in Ihrem Fall an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Beste Grüße
wvr
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07.12.2016 09:05:26
Lieber Herr Eitl,
wir sind nicht befugt, im Einzelfall zu beraten. Ich möchte Ihnen dringend raten, sich in Ihrem Fall an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Beste Grüße wvr |
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15.12.2016 21:57:35
Wie hoch sind die Chancen das man als Selbstständiger weniger Steuern zahlen muss ans FA?
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10.02.2017 09:46:52
Hallo,
vielleicht sollte man bei dem Beispiel dazu sagen, dass der Unternehmer ein Fahrtenbuch führt. Da er das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, ist es notwendiges BV. Hätte er die 1-% Reglung genutzt, so wäre keine weitere Privatentnahme zu buchen gewesen. Sofern ich das richtig verstanden habe. Beste Grüße ein Steuerfuchs |
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03.05.2017 19:14:30
Hallo,
ich habe eine frage, Ich habe gekauft neuwagen in 14 August, offen Gewerbe Anmeldung 01 Oktober, Rechnung auto in Buchhaltung oder nicht. Steuer zuruck? |
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04.05.2017 08:45:06
Liebe Leser,
Bitte nutzen Sie die Kommentare nur für Anmerkungen direkt zum Artikel. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht in Einzelfällen Hilfe leisten können. Fragen zu Einzelfällen stellen Sie deshalb bitte in unserem Forum. Dort können sie von anderen Nutzern gefunden und beantwortet werden. Vielen Dank Die Redaktion |
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22.08.2017 15:20:50
bitte wie (Steuer-Nr. Buchhaltungsprogarmm) verbuche ich eine Einnahme aus Verkauf an PKW - bin selbständig.
Dankeschön für Ihre Hilfe |
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13.07.2018 10:45:38
Guter Artikel, aber leider wird nicht erklärt, was man nun wo in der EÜR eintragen muss.
Mein Fall: betriebliche Nutzung eines Leasing Fahrzeugs >50%. Nun habe ich die Wahl die 1%-Methode oder das Fahrtenbuch anzuwenden (Fahrtenbuch zeigt 9% private Nutzung, 51,5% Wohnung->Betrieb, 39,5% Dienstliche Fahrten). Nehmen wir an, ich entscheide mich jetzt in der EÜR für die Berechnung nach Fahrtenbuch. Trage ich jetzt die private Nutzung in Zeile 19/Feld 106 der EÜR ein (also quasi die gesamten KFZ Kosten multipliziert mit 9%) und die Kosten normal als Betriebsausgaben? Oder muss ich noch irgendwie aufteilen und Zeile 16 (Vereinnahmte USt.) beachten? Am einfachsten wäre es ja einfach die gesamten KFZ Kosten inkl. der darauf entfallenen Vorsteuer mit 9% zu multiplizieren und in Zeile 16 einzutragen. Muss ich eigentlich noch irgendwo etwas bzgl. des Weges Wohnung zum Betrieb eintragen? Danke! |
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