Auto im Betriebsvermögen

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Auto im Betriebsvermögen
Guten Tag Herr von Rechenberg,

und erst einmal Danke für Ihren recht ausführlichen Bericht.

Dennoch habe ich eine Frage:

Das Fahrzeug wurde über mehrere Jahre zu 60% privat und zu 40% betrieblich in der Steuererklärung veranschlagt. Es wurde kein Fahrtenbuch geführt. Für das jetzt anzumeldende Geschäftsjahr wurde das Fahrzeug zu ca. 75% genutzt.

Besteht die Möglichkeit für dieses eine Geschäftsjahr die Privatnutzung mit 25% zu veranschlagen?



Mit freundlichem Gruß

H. Kiel
Hallo Herr oder Frau Kiel,

vielen Dank für das Lob. Das Steuerberatungsgesetz verbietet Personen, die nicht den steuerberatenden Berufen angehören, im Einzelfall Rat in Steuerfragen zu geben. Hilfe finden Sie in unserem Forum. Sie müssen sich dort anmelden, um Ihre Frage zu stellen. Diese Anmeldung ist kostenlos, unverbindlich und kann jederzeit wieder gekündigt werden.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/

Mit besten Grüßen
wvr
Hallo und frohes Neues Jahr erst einmal,
wie verhält es sich mit den Anschaffungskosten und Abschreibungen?
Viele Grüße
SB
Lieber Gast,

auch Ihnen ein schönes neues Jahr, und auch an Sie die Bitte: Posten Sie Nachfragen bitte im Forum. Dort können sie auch andere Nutzer sehen und beantworten.

Die Redaktion kann und darf leider keine Ratschläge im Einzelfall geben, da dies nur den Angehörigen der steuerberatenden Berufe erlaubt ist. Wir werden Ihre Frage bei der nächsten Aktualisierung des Artikels berücksichten und sind sicher, sie dann beantworten zu können.

Mit besten Grüßen
wvr
Hallo zusammen !
Ich habe im Nebenberuf als Subunternehmer 2 Fahrzeuge ,die im Betriebsvermögen laufen. Weitere 2 Fahrzeuge laufen im Privatvermögen.Das Finanzamt will aber keine 2 Fahrzeuge im Betriebsvermögen anerkennen da ich kein Fahrtenbuch geführt habe . Unwissentheit (2Fahrzeuge Privat klar die anderen im Betriebsvermögen-Naja naiv gedacht )Finanzamt möchte jetzt die Vorsteuer zurück haben. Begründung  ich habe kein Fahrtenbuch geführt und kann den Betrieblichen Anteil nicht beweisen !
"Wer seinen Firmenwagen zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, kann den Privatanteil wahlweise nach der 1-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode berechnen. Unternehmer müssen sich erst am Ende des Jahres in der Steuererklärung für den einen oder anderen Weg entscheiden." Zitat aus dem obigen Artikel

Guten Tag,
gemäß meinem letzten Steuerbescheid MUSS ich das Auto steuerlich nach der 1-Prozent-Regel behandeln Ca. 8 Jahre lang habe die 0,30 € -Regel bzw. Fahrtenbuch methode verwendet. Ich fahre ca. 75% beruflich und 25% privat. Ich bin freiberuflich als Künstlerin tätig. Mir wäre die Fahrtenbuchmethode sehr viel lieber, da ich bei Weiternutzung des Autos nach Abschreibung (d.h. ich kann den großen Kostenanteil, der sich aus der Abschreibung ergibt, nicht mehr ansetzen)  Einnahmen aus dem Auto in einer Höhe versteuern, die wirklich unrealistisch sind. Ich finde diese Methode sehr unfair. Dass ich wie oben beschrieben ein Wahlrecht habe, geht aus dem Steuerbescheid nicht hervor, auch aus keinem anderen Fachartikel, den ich bisher gelesen habe. Gibt es einen Steuerparagrafen oder ein Urteil, was dieses Wahlrecht belegt. Über Hilfestellung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen, Frau Friedrich
Guten Tag, Herr von Rechenberg,

vielen dank für die sehr ausführliche Aufschlüsselung um das doch manchmal verwirrende Thema PKW.
Eine Frage bleibt bei mir offen:
Von Januar bis August war ich mit meinem Gewerbebetrieb nebenberuflich tätig. Die PKW-Nutzung lag zwischen 10-50 %. Ich halte den PKW ertragsteuerlich im Privatvermögen und umsatzsteuerlich im Betriebsvermögen. Ich schreibe Fahrtenbuch.
Ab September arbeite ich hauptberuflich. Die betriebliche Nutzung des PKW wird auf über 50% steigen.

Nun meine Frage:
Zu welchem Zeitpunkt muss ich den PKW in das BV aufnehmen, 01/2015, 09/2015 oder 01/2016.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Y. Lanz
Hallo,

hab gerade die Frage gesehen. Es zählt die Jahreskilometerleistung. In dem Jahr, in dem die betriebliche Nutzung erstmals die 50 %-Grenze übersteigt, muss das Auto wechseln. Ich würde den Wagen zum neuen Jahr ins BV übernehmen. Falls Sie allerdings schon in diesem Jahr die 50 % überschreiten, kann das Finanzamt das auch rückwirkend verlangen, meine ich.

S. Meier
Hallo,
was passiert, wenn ein betrieblich genutztes Auto auf eine andere Person, außerhalb des Betriebes, umgemeldet wird?
Befindet es sich dann weiter im Betriebsvermögen?
Danke!
Hallo Herr von Rechenberg,

bin im Außendienst und habe ein Geschäftswagen, meine Kolegen und ich hatten damals das von der alten Firma vor 6 Jahren Spesenabrechnung Ort und KM aufgeschrieben, mein damaliger Kollege (jetzt mein Chef) hatte seine eigene Firma gegründet. Vor kurzem hatten wir eine Finanzprüfung, der hatte das beanstandete, dass wir weder Fahrtenbuch noch 1% Regelung haben und sollten jetzt rückwirkend nachzahlen obwohl wir das Fahrzeug nicht privat nutzen, was der
Finanzbeamte uns nicht glaubt. Meine Frage ist wer muß wenn überhaupt bezahlen,
mein Chef der uns nicht von Anfang an mit der 1% Regelung veranschlagt hat oder müßen wir die Zeche bezahlen, so wie es aussieht bekomme ich diesen Monat kein
Gehald und das vor Weihnachten ist das so in Ordnung. Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Rudi Eitl
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