Warum fällt bei einem Nettokauf Vorsteuer (Vst.) an? Müsste es nicht Umsatzsteuer (Ust.) sein?
Als ich noch Rechnungswesen (was eigentlich Buchhaltung war) auf der Handelsschule hatte, wurde zwischen diesen beiden T-Konten differenziert. Meine ich zumindest. :(
Mittlerweile bin ich BWLer und leider mit neuen Aufgaben.....
Folgende Denkweise:
Damit man wg. § 15 UstG (Vorsteuerabzug) die Alternative "zum Jahresende bezahlen" die Mehrwertsteuer kennt.
Nettopreiszahlung: [Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer]
Und wenn man die Alternative während des Geschäftsjahres wählt, evtl. gezwungener Maßen § 15 i.v.m. § 13b UstG.
Bruttopreiszahlung: [Umsatzsteuer - Vorsteuer = Mehrwertsteuer]
Ich brauch doch dann die T-Konten Ust. und Vst.. Sehe ich das wirklich so falsch?
Als ich noch Rechnungswesen (was eigentlich Buchhaltung war) auf der Handelsschule hatte, wurde zwischen diesen beiden T-Konten differenziert. Meine ich zumindest. :(
Mittlerweile bin ich BWLer und leider mit neuen Aufgaben.....
Folgende Denkweise:
Damit man wg. § 15 UstG (Vorsteuerabzug) die Alternative "zum Jahresende bezahlen" die Mehrwertsteuer kennt.
Nettopreiszahlung: [Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer]
Und wenn man die Alternative während des Geschäftsjahres wählt, evtl. gezwungener Maßen § 15 i.v.m. § 13b UstG.
Bruttopreiszahlung: [Umsatzsteuer - Vorsteuer = Mehrwertsteuer]
Ich brauch doch dann die T-Konten Ust. und Vst.. Sehe ich das wirklich so falsch?