gute Information über die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt..
Ich bin pensionierter angestellter Arzt (10 h pro Woche) in einer Facharztpraxis,
daneben erbringe ich als Facharzt für Rheumatologie Rentengutachten für die deutsche Rentenversicherung je nach Auftrag und Möglichkeit.
Für 2016 fiel dafür ein Nettohonorar ( -Schreibkosten extern und Laborkosten extern)vo ca 10000 € an,nach dem Zusatzvertrag mit den in einem anderen Fachgebiet tätigen Kollegen erhalten diese 30 % des Nettohonorars für die gesonderte Benutzung der Praxisräume und ggf, eines Ultraschallgerätes.
Der Steuerberater dieser Kollegen meinte,dafür könnte die gesamte Praxis der beiden Ärzte Gewerbesteuerpflichtig werden,mein Steuerberater meint nein :D :
Ich bin pensionierter angestellter Arzt (10 h pro Woche) in einer Facharztpraxis,
daneben erbringe ich als Facharzt für Rheumatologie Rentengutachten für die deutsche Rentenversicherung je nach Auftrag und Möglichkeit.
Für 2016 fiel dafür ein Nettohonorar ( -Schreibkosten extern und Laborkosten extern)vo ca 10000 € an,nach dem Zusatzvertrag mit den in einem anderen Fachgebiet tätigen Kollegen erhalten diese 30 % des Nettohonorars für die gesonderte Benutzung der Praxisräume und ggf, eines Ultraschallgerätes.
Der Steuerberater dieser Kollegen meinte,dafür könnte die gesamte Praxis der beiden Ärzte Gewerbesteuerpflichtig werden,mein Steuerberater meint nein :D :