Hallo Herr Wolff,
das sind sehr informative und sogar für mich als Laien verständliche Erklärungen zum neuen Reisekostenrecht - Vielen Dank!!
Ein Frage hätte ich aber zu dem obigen Artikel:
unter doppelter Haushalsführung schreiben Sie:
Achtung! Für Fahrten mit einem Firmenwagen können grundsätzlich keine Familienheimfahrten steuerlich geltend machen.
Sind diese Fahrten dann Dienstfahrten, die nicht privat gezählt werden oder wie verhält es sich hierbei? Schließlich suche ich die zweite Wohnung nur auf, weil ich dort arbeite. Die Fahrt von dort zum Kunden wäre ja dann Wohnung-Arbeiststätte ...
Vielen Dank und beste Grüße,
Christian Einhoff
das sind sehr informative und sogar für mich als Laien verständliche Erklärungen zum neuen Reisekostenrecht - Vielen Dank!!
Ein Frage hätte ich aber zu dem obigen Artikel:
unter doppelter Haushalsführung schreiben Sie:
Achtung! Für Fahrten mit einem Firmenwagen können grundsätzlich keine Familienheimfahrten steuerlich geltend machen.
Sind diese Fahrten dann Dienstfahrten, die nicht privat gezählt werden oder wie verhält es sich hierbei? Schließlich suche ich die zweite Wohnung nur auf, weil ich dort arbeite. Die Fahrt von dort zum Kunden wäre ja dann Wohnung-Arbeiststätte ...
Vielen Dank und beste Grüße,
Christian Einhoff