Umsatzsteuer: Tipps und Regeln für Reisekosten mit Bus und Bahn

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Umsatzsteuer: Tipps und Regeln für Reisekosten mit Bus und Bahn
Ich habe als Firmeninhaber eine Netzkarte für einen Mitarbeiter meines Unternehmens gekauft. Die Karte ist mit seinem Namen personalisiert und gilt laut Deutscher Bahn als Beleg. Die USt. ist auf der Fahrkarte ausgewiesen. Eine Rechnung will die DB mir auch nach Rückfrage nicht ausstellen. Ich habe das Ticket mit meiner Firmenkreditkarte bezahlt.
Auf dem Ticket steht nicht der Name meiner Firma. Das ist laut Deutscher Bahn bei Netzkarten nicht vorgesehen und nicht möglich.
Kann ich für die Fahrkarte für meinen Mitarbeiter trotzdem die Vorsteuer ziehen? Welcher § des UStG oder UStAE berechtigt mich dazu?
Liebes Rechnungswesen -Portal Team,
ich habe mein Studium begonnen und stehe vor dem Problem der ersten Steuererklärungen.
Ich habe keinen Nebenjob und beziehe kein Bafög. Habe aber mitbekommen, dass man als Student einen Verlustvortrag machen kann und in diesem unter anderem Werbungskosten und Fahrtkosten geltend gemacht werden können. Nun fahre ich jedoch immer mit online Tickets der DB nach Hause oder mit Auto. Ich habe keine Möglichkeit mein Ticket zu drucken und als Beleg zu verwenden. Notiere ich mir dann nur die Buchungsnummer, oder gibt es einen anderen Trick? Und bei den Fahrten mit dem Auto gibt es bestimmt Kilometerpauschalen, aber wie weise ich genau nach, dass ich wirklich nach Hause gefahren bin. Auf dem Bong über den Sprint steht das ja nicht.

Danke für die Antwort!
Liebe Grüße,

Sophie S.
Toller Hinweis: "... wir dürfen keine Steuerberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater ... "
Der weiß es selber nicht, hat keine Ahnung. Und ja, ich weiß dass wir bei keinem guten Steuerberater sind, derzeitig, und dass wir uns einen besseren suchen müssen. Ist ja schon der Dritte. Wir können ja nicht alle paar Monate wechseln. Man merkt es ja erst nach einiger Zeit, dass es der falsche ist, und sinnvoll ist ein Wechsel zum Jahresende, damit der Jahresabschluss in einer Hand bleibt. Mitten im Jahr wechseln (was wir schon mussten) ist nicht gut. Und wenn man den Wechsel verpasst, weil man keinen besseren gefunden hat, hängt man nochmal ein Jahr zusammen.

Zum Thema:
Auf Nachfrage beim Nahverkehr (HAVAG) erhielt ich die Auskunft, dass die Fahrkarten angeblich Mehrwertsteuer-befreit wären (Nahverkehr). Nachgefragt hatte ich weil auf den Fahrkarten Nahverkehr auf den Einzel-Fahrkarten die man bei den Schaltern oder Automaten der Stadt kauft gar nix steht zur Mehrwertsteuer. Und wenn man die gleichen Fahrkarten an den Schaltern oder Automaten der DB kauft, dann steht dort "inkl. MwSt.) aber eben nicht wie viel. Auf Nachfrage am DB Schalter, meinte diese Unsicher, dass Nahverkehr Mehrwertsteuer-befreit wäre. Und dass der Aufdruck "inkl. MwSt." standardmäßig drauf-gedruckt wird. Wäre im Nahverkehr 0 %. Wegen unsicherer Unzufriedenheit dieser Antworten habe ich mal ge-googelt und entdeckt, dass laut obigen Beitrag sehr wohl MwSt. enthalten ist !?!?!?
Zum erstellen entsprechender Rechnungen / Quittungen für Monatskarte oder Jahreskarte (wir machen kein ABO, machen dann mit Einmalzahlung) mussten wir daher besser die übertragbare Monatskarte / Jahreskarte wählen, welche dann namentlich auf den Unternehmensinhaber (auf den Namen der Firma war nicht möglich weil keine Person) läuft, und wegen der Übertragbarkeit wird sie dann dem Mitarbeiter der sie gerade braucht ausgehändigt. Auf den Quittung-Belegen dieser Einmalzahlungen (Betrag groß genug Quittung zu verlangen und auch wirklich zu bekommen) war dann plötzlich doch MwSt. ausgewiesen ... und zwar 19 % ...
... daher überrascht, dass jetzt hier was von 7 % steht
Kann sich zwar inzwischen geändert haben, da jetzt 2017 ist, jedoch über dass was ich geschrieben habe, war auch 2015/2016
@ Gast AHSIH:

Die Umsatzsteuer im Nahverkehr beträgt 7%. Beträgt die zurückgelegte Strecke jedoch 50 Kilometer und mehr, sind es 19% Umsatzsteuer. Vielleicht erklärt das zumindest den zweiten Teil Deiner Frage. Die genannten 0% sind m.E. eine Fehlauskunft.

@Gast:

Warum nun von der Bahn kein im Sinne des UStG ordnungsgemäßer Beleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt wird, ist mir leider auch nicht klar. Ich vermute "das war schon immer so" ...Jedenfalls gab es bei uns noch keine Probleme mit dem Abzug der Vorsteuer und mir ist hier auch kein Fall bekannt, bei dem es Probleme gab (evtl. weil es mal Staatsunternehmen war). Ich bin aber auch kein Steuerberater oder Steuerexperte und dies stellt nur meine Meinung dar.
ist eigentlich auch alles im Beitrag beantwortet ....
Liebe Redaktion,

ich fahre von Brandenburg (Stadt) ab uund zu geschäftlich nach Berlin. Mein Ticket kostet 10,40 Euro. Ich nehme an, dass der MwSt 19 % beträgt.

Richtig?

Vielen DAnk für Ihre Antwort.
Lt. UStAE 15.5 (1) S. 2 u. 3 erübrigt sich doch eigentlich die Frage nach dem Vortsteuerabzug, da diese bei Jobtickets überhaupt nicht gezogen werden darf. Bitte um Korrektur wenn ich hier etwas übersehe.
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