Entkonsolidierung HGB

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Entkonsolidierung HGB
Hallo zusammen,

folgenden Sachverhalt kann ich leider nicht lösen, vielleicht wisst ihr ja Rat.

Eine Beteiligung soll verkauft werden.
Der Bruttobeteiligungswert liegt bei 15m€, im Einzelabschluss ist diese Beteiligung aber in den letzten Jahren auf 3m€ abgeschrieben worden.
Die kumulierten negativen Ergebnisbeiträge im Konzern dieser einen Gesellschaft sind in den letzten 10 Jahren bei 20m€ gewesen, hier und da mal ein Gewinn, ansonsten hat die Gesellschaft das Konzernergebnis immer stark belastet.

Es bestehen noch 20m€ Darlehen von diversen Konzerngesellschaften in diese Gesellschaft hinein.

Folgendes Szenario, ein Käufer gibt 20m€ für diese Gesellschaft, diese soll nun entkonsolidiert werden.

Was passiert mit den anteiligen negativen Ergebnisvorträgen (werden ausgebucht im Entkonsolidierungsergebnis?), der Abwertung des Bet.BW aus dem Einzelabschluss (belastet das Entkonsolidierungsergebnis?)  und den IC Forderungen, die durch die 20m€ "Kaufpreis"/Cash-In als erstes abgetragen werden sollen.

Ich würde vermuten, dass die Abschreibung des Buchwertes das Entkonso.ergebnis im Konzern belasten, der anteilige Verlustvortrag dem aber entgegengebucht wird (positiver Effekt) und die Darlehen, die eigentlich im Rahmen der Schuko immer konsolidiert werden ebenfalls ertragswirksam eingebucht werden und dann in der logischen Sekunde eine Abtragung durch den 20m€ "Kaufpreis"/Cash-In stattfindet (Aktivtausch)

Leider finde ich hier keine Literatur.

Besten Dank und Grüße
Omega
Bearbeitet: Omega88 - 29.07.2019 12:29:35
[COLOR=#FF33BB]ENTKONSOLIDIERUNG - Es gibt kaum etwas schwierigeres![/COLOR]

Also, grundsätzlich:
Effekte der verlustreichen TU während der Zeit der Konzernzugehörigkeit verbleiben im Konzern.
(Mitgehangen - Mitgefangen)

ASSETS und LIABILITIES der TU werden natürlich ausgebucht!
Anteile der MU an der TU werden natürlich ausgebucht!
Die Kapitalkonsolidierung der letzten Jahre wird Wiederholt!

Die Differenz ist in der Regel das Entkonsolidierungsergebnis!

Das Endkonsolidierungsergebnis ermittelt sich direkt oder indirekt nach der im WEB verfügbaren Bchnungen!

Man muss die Entkonsolidierung an einem Beispiel demonstrieren, welches aber hier zu lange dauern würde.
Schau mal im Infobereich hier auf dieser WebSite RECHNUNGSWESEN-PORTAL, ob was über Entkonsolidierung steht.

Gruß
PJane
PJ
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