Kann 13. Gehalt nach der Jahrestebelle berechnet werden, wenn der Mitarbeiter 6 Monat lang krank war?
Danke!
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22.11.2011 15:13:04
Hallo!
Kann 13. Gehalt nach der Jahrestebelle berechnet werden, wenn der Mitarbeiter 6 Monat lang krank war? Danke! |
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23.11.2011 08:13:48
Hallo Julia,
das kommt darauf an, wie eure Regelung mit dem Mitarbeiter ist. Habt ihr Krankheit als Ausschlussgrund im Arbeits-/Tarifvertrag geregelt? Dann könnte sich der Anteil verringern. Ist dem nicht so, hat er m. E. vollen Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Viele Grüße Neele
Viele Grüße
Neele :-)
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23.11.2011 08:22:44
Hallo Neele!
Danke für deine Antwort! Die Frage wre, nicht ob er Anspruch auf 13. Gehalt hat, sondern, ob mann 13. Gehalt nach Jahrestabelle berechnen kann? Danke noch mal! |
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23.11.2011 08:57:57
Hallo,
ich wollte mit meiner Auslegung darlegen, dass der Mitarbeiter genauso (nach AGG) behandelt werden muss, wie die anderen, sofern keine Klausel existiert, die Zahlung nach längerer Krankheit ausschließt. Wenn die anderen Mitarbeiter folglich nach dieser Jahrestabelle - zu der ich leider nichts weiß - berechnet werden, sollte diese auch die Grundlage des kränklichen Mitarbeiters sein. Oder reden wir noch aneinander vorbei? Viele Grüße Neele
Viele Grüße
Neele :-)
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23.11.2011 21:56:14
Zur Ermittlung der von einem sonstigen Bezug einzubehaltenden LSt ist jeweils der voraussichtliche Jahresarbeitslohn des Kj. zugrunde zu legen, in dem der sonstige Bezug dem ArbN zufließt (siehe R 39b.6 Abs. 2 LStR). Daher musst du für die LSt die Jahrestabelle heranziehen. Wie wolltest du sonst die Steuer berechnen ? Ob er krank war oder nicht spielt dabei keine Rolle, denn er verliert (normalerweise) trotz Krankheit nicht den Anspruch auf das 13. Monatsgehalt. Darauf zielte wohl Neeles Frage. Dieses Gehalt ist ja eben nicht laufender Arbeitslohn ! Also tritt hier auch nicht der Effekt wie am Ende der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein. MfG Aza |
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