Berechnung Kurzarbeitergeld

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Berechnung Kurzarbeitergeld
Hallo,

dass an Feiertagen kein KUG gezahlt wird und der AG dafür in Höhe des KUG aufkommen muss, ist mir bekannt.
Jetzt hat der Monat 1 Feiertag und der AG bezahlt das Bruttoentgelt in Höhe des KUG.  Für die Berechnung des restlichen KUG rechnet er allerdings den "normalen" Bruttolohn für den Feiertag zum restlichen Bruttoentgelt, ist das rechtens?

Bsp:
Arbeitnehmer AN bezieht KUG und hat ein reduziertes Entgelt von 1000 Euro.
Monat M hat 1 Feiertag, wofür AN vom Arbeitgeber AG den Lohn in Höhe des KUG erhält:  100 Euro
Für die Berechnung des KUG rechnet AG allerdings nicht die 100 Euro auf das Bruttoentgelt, sondern das reguläre Brutto für den Feiertag:  200 Euro.
Hierdurch vermindert sich das KUG, weil von einem höheren Bruttoentgelt ausgegangen wird, das faktisch aber nie ausbezahlt wurde.

Kennt sich jemand aus?

Danke.
D.
Hallo, Sparfuchs0801

[CODE]Jetzt hat der Monat 1 Feiertag und der AG bezahlt das Bruttoentgelt in Höhe des KUG[/CODE]

Wenn der Feiertag auf die arbeitsfreien Tagen fällt, dann zahlt der AG das Nettoentgelt in Höhe des KUG und kein Brutto. Wenn der Feiertag auf die Arbeitstage fällt, dann zahlt der AG ganz normales Bruttoentgelt und kein KUG.

[CODE]Für die Berechnung des KUG rechnet AG allerdings nicht die 100 Euro auf das Bruttoentgelt, sondern das reguläre Brutto für den Feiertag: 200 Euro.[/CODE]

Es gibt kein reguläres Brutto für den Feiertag, da der MA  in dieser Zeit in Kurzarbeit ist und zu Hause sitzt.
Bearbeitet: Macaslaut - 05.06.2020 08:44:03
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