Dienstwagen und 15% pauschale Versteuerung

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Dienstwagen und 15% pauschale Versteuerung, Wann ist die pauschale Versteuerung v. 15% im Lohn günstiger - Man kann, muß aber nicht pauschal versteuern.
Hallo Ihr Wissenden,
die Versteuerung des Dienstwagen nach der 1% Methode ist klar. Auch die  Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte. Nun haben wir aber noch die Möglichkeit die Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte nur mit 15 % pauschal zu versteuern. Wann ist das ein Vorteil oder Nachteil für den Arbeitnehmer ? Steht das in Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung ?

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen.

Danke für die zeitnahe Antwort
Handelt es sich um einen Arbeitnehmer oder um eine Selbständigen?
Von einer 15%-igen Pauschalversteuerung bei geldwertem Vorteil habe ich noch nichts gehört - bei Selbständigen geht dies sowieso nicht. Pauschalversteuerung ist - wenn überhaupt zulässig - mit 25% anzusetzen, habe ich aber, wie gesagt, im Bereich der Versteuerung von geldwerten Vorteilen aus Dienstfahrzeugen noch nicht gehört.
Hallo, ist zwar schon ein älterer Post, aber vielleicht steht trotzdem noch die Antwort aus.

Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer Fahrten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 13 bzw. § 3 Nr. 16 EStG). Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte darf der Arbeitgeber nicht steuerfrei erstatten, da keine Reisekosten. Er kann die Kostenerstattung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte aber in der Höhe pauschal mit 15% ESt versteuern, in der Höhe der Arbeitnehmer Werbungskosten nach der Entfernungspauschale geltend machen könnte.

Vorteil: Gesetzliche pauschalversteuerung nach § 40 EStG, also Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
Folge: Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird der Großbuchstabe "F" ausgewiesen, d.h. der Arbeitnehmer kann für die pauschal versteuerten Fahrtkosten keine Werbungskosten mehr geltend machen.

Ergo: Die Pauschaversteuerung ist interessant für Arbeitnehmer, die noch nicht die Beitragsbemessungsgrenzen in allen Teilen der Sozialversicherung überschritten haben und die mit ihren Werbungskosten auc nicht den Werbungskostenpauschbetrag überschreiten werden, aber dennoch lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielen.

Wird der Werbungskostenpauschbetrag überschritten lohnt sich eine Pauschalversteuerung mit 15% ESt in der regel nicht, da dann die Steuerentlastung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz erfolgt und somit meistens günstiger ist.
:wink1:
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Aber doch nicht bei einem Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen hat!
Auch bei einem Arbeitnehmer, der einen Firmenwagen hat

Hier ist ein Beispielsfall zu einer Firmenwagenabrechnung mit Steuerpauschalierung

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Die Bewertung soll nach der 1-%-Regelung erfolgen. Er nutzt den Pkw auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; die einfache Entfernung beträgt 30 Kilometer. Der inländische Listenpreis zum Tag der Erstzulassung zzgl. Sonderausstattung beträgt 34.709 EUR. Der Dienstwagen darf auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden.

Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet und besteuert?
Lösung
Bruttolistenpreis, abgerundet auf volle 100 EUR 34.700,00 EUR
Davon 1 % 347,00 EUR
Zzgl. 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (0,03 % v. 34.700 EUR × 30 km) + 312,30 EUR
Geldwerter Vorteil gesamt 659,30 EUR
Lohnsteuer-Pauschalierung mit 15 % bis zur Höhe der Entfernungspauschale
30 km × 0,30 EUR × 15 Arbeitstage 135,00 EUR
Pauschale Lohnsteuer (15 % v. 135 EUR) 20,25 EUR
Pauschaler Solidaritätszuschlag (5,5 % v. 20,25 EUR) + 1,11 EUR
Pauschale Kirchensteuer (angenommen 5 % v. 20,25 EUR) + 1,01 EUR
Pauschalsteuer gesamt 22,37 EUR

In der Entgeltabrechnung des Mitarbeiters werden 3 Lohnarten eingerichtet:

   Geldwerter Vorteil, 1-%-Regelung (individuell besteuert): 347 EUR.
   Geldwerter Vorteil, Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (individuell besteuert): 177,30 EUR (312,30 EUR – 135 EUR).
   Geldwerter Vorteil, Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (pauschal besteuert): 135 EUR.

Während der individuell besteuerte Sachbezug der Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist der pauschal besteuerte Anteil sozialversicherungsfrei.

Schuldner der pauschalen Lohnsteuer ist der Arbeitgeber, er kann aber die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abwälzen. In der Entgeltabrechnung werden dann neben der individuellen Lohnsteuer in einer extra Zeile die pauschale Lohnsteuer, der pauschale Solidaritätszuschlag und die pauschale Kirchensteuer getrennt voneinander als Nettoabzug ausgewiesen.
Praxis-Tipp

Der pauschal besteuerte Sachbezug ist sozialversicherungsfrei, daher entfällt auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber würde daher keine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Bei der pauschalen Kirchensteuer kann man zwischen dem Nachweisverfahren (Besteuerung nach den ELStAM) und dem vereinfachten Verfahren wählen. Beim vereinfachten Verfahren gilt ein ermäßigter Steuersatz, der dann für alle Arbeitnehmer für den gleichen Sachverhalt angewendet werden muss, unabhängig von ihrer Kirchenzugehörigkeit.
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Hi Jogi,

sorry, wenn ich den alten Thread nochmal öffne. Ich hätte eine kleine Abwandlung deines Beispiels.

Angenommen, der AN erhält bereits vor der Stellung eines Dienstwagens aus einer früheren Gehaltserhöhung durch Entgeltumwandlung (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG) 135 € Fahrtkostenzuschuss brutto für netto und der AG zahlt hierfür die pauschalen 15%. Bleibt deine Rechnung für den gwV des Arbeitsweges in der Form weiterhin bestehen?

Sprich, der AN erhält (wie bereits Jahre zuvor) 135 € brutto für netto und gleichzeitig wird der gwV beim Dienstwagen für den Arbeitsweg  pauschalbesteuert und um 135 € reduziert? Oder ist die Anrechnung des umgewandelten pauschalbesteuerten Betrages beim gwV für den Arbeitsweg beim Dienstwagen dann ausgeschlossen?

Dank' Dir und viele Grüße
Alex
Bearbeitet: H42720 - 24.04.2019 16:10:03
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor In vielen Ländern weltweit – in Europa u. a. Deutschland, Polen und Frankreich – wird der Versand von E-Rechnungen in den nächsten ein bis fünf Jahren verpflichtend. SAP-Anwenderunternehmen stellt die......

Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Ein Gehalt von über 100.000 Euro muss in zukunftsfähigen Berufen kein Traum bleiben. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, in welchen Berufsgruppen und Branchen ein......

Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss......


Aktuelle Stellenangebote


Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) mit Perspektive Buchhalter (m/w/d) Die AGR Gruppe ist mit rund 950 Beschäftigten ein mittel­ständisch strukturiertes Unter­nehmen im Eigen­tum des Regional­verbandes Ruhr (RVR). Mit unseren fünf Geschäfts­feldern Kreis­lauf­wir......

Stellvertretende Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d) Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen. Wir sind die Rentenversicherung für hessisc......

Buchhalter/in (m/w/d) Zukunftsorientiert, praxisnah, forschungsstark: Im Herzen der Hauptstadt bietet die BHT das größte ingenieurwissenschaftliche Studienangebot in der Region. Unter dem Motto „Studiere Zukunft“ bilden wi......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungs­stellen der Max‑Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagen­forschung. Gegenwärtig sind unsere ......

Buchhalter (m/w/d) für unsere Wohnungseigentümergemeinschaften Die Bayerische Wert- und Grundbesitz Verwaltung GmbH ist ein traditions­reiches Unter­nehmen der Wohnungs­wirt­schaft mit den Schwer­punkten Miet- und WEG-Ver­waltung im Raum München, welches zum Firm......

Controller*in – Forschungsinstitut Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Fo......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

(Junior) Projektmanager / Prozessmanager im Rechnungswesen (w/m/d)
Nutze deine Chance: Verstärke unser derzeit zweiköpfiges Team als Prozess- und Projektmanager (w/m/d) im Rechnungswesen. Eure gemeinsame Mission: Die abteilungsübergreifende Optimierung unserer Prozesslandschaft. Mehr Infos >>

Objektbuchhalter:in (m/w/d)
DGIM ist seit 20 Jahren ein aufstrebendes familiengeführtes Immobilienunternehmen und im Sektor Health Care, seit Jahren der bundesweit führende Property Manager. In unserer Unternehmensgruppe betreuen wir mit über 180 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit in unsere acht Niederlassungen üb... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kunden und Kundinnen verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit Ei... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen. Wir sind die Rentenversicherung für hessische Ärztinnen und Ärzte und sichern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem die Alters-, Ber... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter / Buchhalter (w/m/d), z. B. Betriebswirt, Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Zech-Unternehmens­gruppe­ wird von der Zech Management als zentralem Dienstleister bei ihrer Ent­wicklung unterstützt: Mit unseren über 450 Mitar­bei­terinnen und Mitar­beitern erbringen wir unterschied­liche Services - vom Rech­nungs­wesen über die IT bis zum Personalwesen. Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Für unsere Buchhaltungsabteilung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team verstärkt und einen wichtigen Beitrag zu einer präzisen Finanzbuchführung und einem reibungslosen Rechnungswesen leistet. Du arbeitest sorgfältig, verantwortungsbewusst und eigenstän... Mehr Infos >>

Buchhalter/in (m/w/d)
Zukunftsorientiert, praxisnah, forschungsstark: Im Herzen der Hauptstadt bietet die BHT das größte ingenieurwissenschaftliche Studienangebot in der Region. Unter dem Motto „Studiere Zukunft“ bilden wir in über 70 technischen, natur-, lebens- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen mehr al... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rechnung (Excel- Vorlage)

Mit diesem Excel-Tool können Sie Rechnungen erstellen. Es kann für jeden Artikel der jeweilige USt.- Satz und ein individueller Rabatt eingegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird automatisch aus den einzelnen Artikelpositionen, USt.- Satz und Rabatt ermittelt. Der Aufbau der Rechnung entspricht den Anforderungen des UStG.
Mehr Informationen >>

Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit - Rückstellungshöhe für Handels- und Steuerbilanz ermitteln

PantherMedia_Dmitriy_Shironosov_240x160.jpg
Mit diesem flexiblen Excel-Tool lassen sich Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Mehrarbeit für die Handels- und für die Steuerbilanz ermitteln und dokumentieren. Die Berechnungen entsprechen der aktuellen Rechtsprechung.
Mehr Informationen >>

GoBD: Checkliste Anforderungen der GoBD in Excel 

In dieser Checkliste sind grundlegende Anforderungen der GoBD festgehalten. Bei der Umsetzung müssen zwingend die individuellen Sachverhalte des Betriebes berücksichtigt und die Punkte konkretisiert und detailliert werden. Die Checkliste dient dem Einstieg in das Thema kann beliebig ergänzt und verändert werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>