Dienstwagen und Mietwagen gleichzeitig - 1 % Regelung

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Dienstwagen und Mietwagen gleichzeitig - 1 % Regelung
Hallo zusammen,

kann mir jemand bei folgendem Sonderfall helfen:

Ein Arbeitnehmer hat einen Dienstwagen und dieser musste nach einem Unfall repariert werden. Daher hatte der Arbeitnehmer für fast 4 Wochen einen Mietwagen.

Muss ich für beide die 1 % Regelung ansetzen oder nur für den Mietwagen (hier ist der BLP höher als beim Dienstwagen)?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Fischli999
Beides auf jeden Fall nicht; der Mitarbeiter wird ja nicht zwei Autos Synchron nutzen.

Außerdem steht ihm ja während der Reparatur das alte Auto nicht zur Verfügung, daher entfällt zu dem Zeitpunkt die 1% Methode.

Rein Technisch müsstest du also für die Zeit des Mietwagens diesen mit 1% verbuchen. Auch Nutzungsausfallentschädigung dürfte den BLP nicht mindern, leider. Oder, wenn die Versicherung den Mietwagen direkt stellt.

ABER es gibt eine Kostendeckelung. Das bedeutet, dass wenn der Nutzungswert über den Kosten für den Mietwagen liegt reicht es, wenn ihr die Kosten ansetzt. Wenn hier also die Versicherung reinbuttert und ihr nur 50 Euro Zuzahlung leisten müsst, dann wären 50 Euro zu versteuern. Und in der Zeit den alten natürlich nicht.

Sanity
Hallo Sanity,

vielen Dank für Deine Antwort. :D

Ich hatte vor Jahren mal einen Fall, da hatte ein Geschäftsführer 2 Dienstwagen und die musste ich beide mit der 1 % Regelung abrechnen. Daher meine Frage...

Dann berechne ich die 1-%-Regelung vom Mietwagen.

Viele Grüße

Fischli999
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