Hallo zusammen,
kann mir jemand bei folgendem Sonderfall helfen:
Ein Arbeitnehmer hat einen Dienstwagen und dieser musste nach einem Unfall repariert werden. Daher hatte der Arbeitnehmer für fast 4 Wochen einen Mietwagen.
Muss ich für beide die 1 % Regelung ansetzen oder nur für den Mietwagen (hier ist der BLP höher als beim Dienstwagen)?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Fischli999
kann mir jemand bei folgendem Sonderfall helfen:
Ein Arbeitnehmer hat einen Dienstwagen und dieser musste nach einem Unfall repariert werden. Daher hatte der Arbeitnehmer für fast 4 Wochen einen Mietwagen.
Muss ich für beide die 1 % Regelung ansetzen oder nur für den Mietwagen (hier ist der BLP höher als beim Dienstwagen)?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Fischli999